Rechnungshof hält an Flughafen-Prüfung fest

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Der Rechnungshof hält nach der abschlägigen Entscheidung der Flughafen Wien AG an einer Prüfung der Vorgänge um den Bau des neuen Terminals Skylink fest. "Der Rechnungshof ist nach wie vor der Überzeugung, dass eine Prüfung zulässig ist", sagte Präsident Moser am Montag zur APA. Die Faktenlage und die Rechtslage im Übernahmegesetz unterlegten diese Argumentation.

Zuvor hatte der Flughafen-Vorstand beschlossen, dass die Rechnungshofprüfer - zumindest vorerst - die Vorgänge um den Bau des neuen Terminals nicht untersuchen dürfen, da keine rechtliche Basis für eine derartige Untersuchung gesehen wurde. Eine "freiwillige Zustimmung" zu einer solchen Prüfung sei aus aktienrechtlichen Gründen nicht möglich, so die Mitglieder des Vorstands.

Laut Moser werden die Prüfer bereits am Dienstag einen ersten Prüfversuch am Flughafen unternehmen. Wird ihnen der Zugang zu den Büchern verweigert, wird der RH die Haupteigentümer, Wien und Niederösterreich, informieren. Scheitert dann auch ein zweiter Prüfversuch, ergeht ein Antrag an den Verfassungsgerichtshof, über die Zuständigkeit zu entscheiden.

Laut Verfassung darf der Rechnungshof Unternehmen mit mindestens 50 Prozent Staatsanteil prüfen oder wenn eine Beherrschung vorliegt, auch wenn die öffentliche Hand weniger als die Hälfte des Grundkapitals hält. "Der Rechnungshof sieht es als seine Verpflichtung an, nicht wegzuschauen, sondern alles zu unternehmen, um Transparenz in die Sache zu bringen" so Moser.

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