SkyEurope-Konkurs mangels Masse eingestellt

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Das Konkursverfahren über die insolvente slowakisch-österreichische Billig-Airline SkyEurope ist mangels Vermögens am 21. Dezember eingestellt worden, geht aus einer gerichtlichen Veröffentlichung im slowakischen Handels-Anzeiger hervor. Die Aufhebung des Konkurses wurde vom Masseverwalter Lubomir Bugan beantragt.

Ein Grund für die Konkurseinstellung seien die Gerichtskosten, erklärte der Sprecher des Gerichtes in Bratislava, Pavol Adamciak, gegenüber der tschechischen Nachrichtenagentur CTK. Je länger der Konkurs gedauert hätte, desto größer wären sie, womit die Chance auf Befriedigung der Gläubiger weiter gesunken wäre. Gegen die Einstellung des Konkurses können unter anderem die Gläubiger innerhalb von 15 Tagen ab Veröffentlichung berufen.

Die Entscheidung sei rechtswidrig, kritisierte Rechtsanwalt Juraj Bizon von der Anwaltskanzlei Bizon & Partners, die in der Causa SkyEurope eine Strafanzeige gegen unbekannte Täter wegen Betrugsverdacht im September 2009 erstattet hatte, gegenüber der slowakischen Online-Ausgabe der Tageszeigung "Sme". Die Anwaltskanzlei hatte vor der Flugeinstellung SkyEurope-Tickets erworben.

Laut früheren Angaben Bugans belaufen sich die Aktiva der insolventen Billigairline auf rund 5,7 Mio. Euro. Sie bestehen vor allem aus offenen Forderungen etwa gegen Reisebüros.

Seit Juni unter Gläubigerschutz

SkyEurope wurde 2001 gegründet. Den jahrelangen Expansionskurs finanzierte die Billigairline stets über Kredite und schrieb niemals Gewinne. Seit Juni 2009 flog die Airline unter Gläubigerschutz. Nachdem der Wiener Flughafen und der Prager Flughafen die Abfertigung wegen nichtbezahlter Rechnungen eingestellten hatten, wurde am 9. September 2009 der Konkurs über die Airline eröffnet.

Zu diesem Zeitpunkt waren rund 280.000 verkaufte Tickets für geplante Flüge bis Februar 2010 im Umlauf, deren Besitzer auf ihren Forderungen sitzen bleiben dürften. Auch die rund 500 Mitarbeiter dürften um ihren ausstehenden Gehaltsforderungen umfallen.

Gegen die Führung der Billigairline ermitteln die slowakische und die österreichische Staatsanwaltschaft. In Österreich wird wegen des Verdachts auf fahrlässige Krida und Verstößen gegen das Aktiengesetz ermittelt.

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