Steirische ams gewann Patentstreit gegen Melexis
Melexis hatte ein Patentgültigkeitsverfahren in Bezug auf das Europäische Patent EP 0 916 074 B1 angestrengt. Gegen die erstinstanzliche Entscheidung des Bundespatentgerichts in München war Berufung eingelegt worden; ebenso gegen das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Düsseldorf in der Patentverletzungsklage gegen Melexis.
"Wir investieren sehr viel Zeit, Ressourcen und Finanzmittel, um proprietäre Technologien für unsere Produkte zu entwickeln, und werden unser geistiges Eigentum auch künftig entschieden gegen Verletzung oder unerlaubte Nutzung verteidigen", erklärte der Executive Vice President und General Manager des ams-Unternehmensbereichs Automotive, Bernd Gessner. Auf Basis des Patentverletzungsurteils könnte dem Unternehmen mit Sitz in Unterpremstätten bei Graz finanzieller Schadensersatz zugesprochen werden.
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