Die AK hat 7 Banken unter die Lupe genommen: Kontowechseln dauert bei einigen Banken lange, ist aber unkomplizierter geworden. Die Banken verrechnen Kontoführungsgebühren nur aliquot. Kontoschließungsgebühren werden nicht mehr eingehoben. Daueraufträge werden gut übertragen, bei Einziehern wird es heikel - da muss sich der Konsument selbst drum kümmern.
In Österreich wurde der Zahlungsverkehr mit 1. November 2009 neu geregelt. So verbietet das Gesetz etwa Schließungebühren, wenn jemand sein Girokonto zu einer anderen Bank wechselt. Halten sich die Banken daran und wie funktioniert ein Kontowechsel etwa für den Fall eines zu teuren Kontos?
7 Banken wurden getestet: Bank Austria, Bawag, easybank, Erste Bank, Hypo Niederösterreich, Raiffeisen NÖ/Wien und Volksbank Wien. Im November 2009 haben die Tester 7 Girokonten eröffnet. Das Eröffnen funktionierte problemlos. "Es hapert aber an Unterlagen, etwa Preisblatt oder Kontoeröffnungsantrag", sagt AK Konsumentenschützerin Michaela Kollmann. "Die Banken enthalten sie den Konsumenten oft vor." Die Tester führten Überweisungen per Online-Banking durch - sie dauerten einen Bankarbeitstag. Daueraufträge und Einzugsverfahren klappten von Beginn an.
Rund 2 Monate später haben die Tester die Kontoverbindungen gewechselt
- was relativ einfach ging. Aber: Die Dauer vom Erteilen des Auftrages bis
zum endgültigen Übertrag und der Stilllegung des Kontos war oft
lange - 4 (von easybank zu Bank Austria) bis zu 21 Bankwerktage (von Bawag
zu Hypo Niederösterreich).
4 Banken (Bank Austria Bawag, easybank,
Raiffeisenlandesbank NÖ/Wien) haben eine Kündigungsfrist oder einen
Kündigungsstichtag vereinbart. Die Bawag hat diese Kündigungsfrist auch
eingehalten. Daher betrug die Übertragungsdauer 21 Bankarbeitstage.
Die Beratungsqualität beim Kontowechseln war sehr unterschiedlich. Auf den Homepages gibt es meist wenig Infos dazu: nur drei der sieben Banken (Bawag, Bank Austria, Erste Bank) informieren genau, auch über die Problematik von Einziehungsaufträgen.
Alle geprüften Banken haben die Kontoführungsgebühr aliquot (monatliche Abrechnung) verlangt. Keine Bank hat Kontoschließungsgebühren eingehoben. "Das ist positiv, denn auf Grund der neuen Gesetzesregeln dürfen sie die Schließungsgebühr nicht mehr einheben", sagt Kollmann.
"Die Daueraufträge wurden gut übertragen, die Einzugsermächtigungen nicht. Hier muss der Konsument selbst aktiv werden und das veranlassen. Das heißt, der Konsument sollte die neue Bankverbindung selbst dem Auftraggeber von Einzugsaufträgen bekannt geben", so Kollmann. Die Erhebung hat der VKI für die AK durchgeführt.
Tipps der AK Konsumentenschützer+ Wer sein Konto wechseln möchte, sollte nicht gleich zur nächstbesten Bank gehen. Denn das Angebot ist groß. Schauen Sie sich vor dem Wechsel unbedingt Ihr Nutzerverhalten an und vergleichen Sie die Konditionen. Im Internet sucht Ihnen der AK Bankenrechner unter www.ak-bankenrechner.at das beste Angebot. + Bei den Einzugsermächtigungen müssen Sie bei einem Kontowechsel selbst Hand anlegen. Daueraufträge erledigt die Bank für Sie. Gehen Sie auf Grund der Kontoauszüge durch, welche Einzieher aufrecht sind. Benachrichtigen Sie die Unternehmen (meist Energie oder Telekom), dass Sie die Kontoverbindung geändert haben und geben Sie die neuen Bankdaten bekannt. + Machen Sie Überweisungen, vor allem Auslandsüberweisungen (in den SEPA-Raum), am besten nur mehr mittels IBAN und BIC. Das geht schneller und kostet weniger. + Hinterfragen Sie Schreiben von Banken immer kritisch, wenn es um Kontoumstellungen geht, Änderungen oder Kostenerhöhungen der Kontopakete, Einführung bestimmter neuer Gebühren (etwa Bankomat-Behebungsgebühr). Lesen Sie alles genau durch. Wenn Nachteile daraus zu erwarten oder befürchten sind, widersprechen Sie den Änderungen. + Auch wenn Sie Ihr Konto nicht wechseln möchten, sollten Sie hin und wieder das eigene Kontopaket hinterfragen und prüfen. Schauen Sie, ob bei der Hausbank ein günstigeres oder besseres Paket erhältlich ist. |