ThyssenKrupp kommt bei Kartell-Strafe um 160 Mio. Euro billiger davon
In der damaligen Entscheidung der EU-Kommission sei ThyssenKrupp zu Unrecht als Wiederholungstäter eingestuft worden, wodurch die Geldbuße um 50 Prozent erhöht wurde. Die übrigen Kartellstrafen von rund 630 Mio. Euro für die Aufzughersteller Otis, Schindler und Kone behielt das EU-Gericht.
Den Unternehmen war vorgeworfen worden, durch Absprachen die Märkte aufgeteilt zu haben. So konnten sie Aufträge für den Verkauf, die Montage, die Wartung oder die Modernisierung von Aufzügen und Rolltreppen an Land ziehen.
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