Regierungs-Klausur

"Transparenz-Datenbank" wird eingeführt

Die Regierung hat sich bei ihrer Klausur in Graz endgültig auf die Einführung der Mindestsicherung geeinigt. Im Gegenzug wird eine "Transparenzdatenbank" eingeführt, womit dem Wunsch der ÖVP nach einem "Transferkonto" entgegengekommen wird. Die gesetzlichen Grundlagen sollen bis Jahresende ausgearbeitet werden.

Konkret ist fürs Erste die Einrichtung einer Arbeitsgruppe geplant, in die mehrere Ressorts - unter anderem Sozial- und Finanzministerium - eingebunden werden sollen. Ergebnisse sollen bis zur Einführung der Mindestsicherung vorliegen, die für September geplant ist.

Ziel der Arbeitsgruppe ist es, in Zusammenarbeit mit den Gebietskörperschaften die "Grundlagen für die zentrale, strukturierte und transparente Erfassung aller monetären Leistungen ohne unmittelbare Gegenleistung zu erarbeiten".

Davon erfasst sind Leistungen, die von Bund, Ländern oder EU ausbezahlt werden. Es geht also nicht nur um Transferleistungen, sondern auch um Förderungen etwa für Selbstständige, Landwirte und Kultur. Wie die Datenbank genau aussehen wird, steht freilich noch in den Sternen.

In dem Regierungspapier heißt es äußerst vage: "Die Arbeitsgruppe erarbeitet Grundlagen für ein Modell für die Darstellung der Leistungen sowohl in aggregierter als auch in individueller Form und bewertet die damit verbunden Verwaltungsleistungen."

Transparenzkonto: Doppelförderungen durchleuchten

Wirtschaftsminister Mitterlehner will mit der Transparenzdatenbank auch mögliche Doppelförderungen im Bereich der Wirtschaft unter die Lupe nehmen. Derartige Mehrfachsubventionen ein und des selben Projekts durch mehrere Fördertöpfe gebe es etwa im Ökostrombereich. Bei den Unternehmenssubventionen sieht Mitterlehner durchaus Sparpotenzial - die vom Wifo vorgeschlagenen pauschalen Kürzungen sieht er aber skeptisch.

Das Wifo hatte zuletzt vorgeschlagen, kurzfristig alle Subventionen mit Ausnahme von Forschung, Arbeitsmarkt, Sozialem und Gesundheit um 10 % zu kürzen. Langfristig sieht das Wifo Sparpotenzial von bis zu 5 Mrd. Euro. Mitterlehner kommentiert das zurückhaltend und will sich das Thema zuerst in der Arbeitsgruppen anschauen, "bevor man da hineinschneidet".

Die Grundausrichtung des Wifo-Berichtes teilt Mitterlehner allerdings, wie er betont. Es gebe in Österreich Doppelförderungen, wo Projekte durch Bund, Länder und Gemeinden gleichzeitig subventioniert würden - "was nicht verboten ist", wie Mitterlehner sagt, "aber es gibt die Möglichkeit von Effizienzsteigerungen."

Die ÖVP hatte zuletzt dem Vernehmen nach ihr Ja zur Mindestsicherung mit der Zustimmung zu einer Art Transferkonto junktimiert. Das Finanzministerium hatte in Sachen Mindestsicherung, die grundsätzlich schon mehrfach außer Streit gestellt worden war, zuletzt wieder Skepsis angemeldet, da die Finanzierung dieser neuen Sozialhilfe nicht entsprechend gesichert sei.

Mindestsicherung wie geplant: 744 Euro mal 12

Die Mindestsicherung dürfte mit der Einigung zwischen SPÖ und ÖVP nun wirklich endgültig auf Schiene sein. Das Inkrafttreten ist unverändert mit September vorgesehen, allerdings sind bis dahin neben dem Nationalrat auch noch die Länder gefordert, die entsprechenden Beschlüsse zu fassen. Die zuletzt aufgetretenen Differenzen zwischen Sozial- und Finanzministerium bezüglich der Finanzierung der Leistung sind jedenfalls beseitigt. Die Mindestsicherung wird 744 Euro betragen, 12 Mal pro Jahr ausgeschüttet.

Der Satz für Paare liegt bei 1.108 Euro. Im gleichen Haushalt lebende Kinder erhalten mindestens 134 Euro. Damit sollen sozial Bedürftige die Kosten für "Lebensunterhalt" (also u.a. Nahrung, Bekleidung, Heizung, Strom, Hausrat sowie "angemessene soziale und kulturelle Teilhabe") und "Wohnbedarf" (Miete, Betriebskosten) abdecken. Für letzteres sind aber noch freiwillige Zuzahlungen der Länder vorgesehen.

Regress wird gekippt

Der in einigen Bundesländern übliche Rückgriff auf das Vermögen von Familienangehörigen wird bei der Mindestsicherung gekippt. Diesen Regress gibt es nur noch bei Eltern für ihre minderjährigen Kinder. Eigenes Vermögen (auch Erbschaften) muss allerdings bis zu einem Freibetrag von rund 3.700 Euro verwertet werden, bevor die Sozialhilfe bezogen werden kann. Behalten dürfen die Bezieher u.a. ihre Wohnung, ein berufsbedingt benötigtes Auto und ihren Hausrat.

Ein wesentlicher Vorteil der Mindestsicherung ist, dass die Bezieher künftig krankenversichert sind und eine E-Card erhalten. Bisher waren sie auf die "Krankenhilfe" im Rahmen der Sozialhilfe angewiesen, nun können sie auf die deutlich unkomplizierter verfügbaren Leistungen der jeweiligen Gebietskrankenkasse zurückgreifen.

Anträge auf Mindestsicherung können beim Arbeitsmarktservice eingebracht werden oder auf Landesebene "bei allen Stellen, die dafür geeignet erscheinen". Außerdem nimmt das AMS die Bezieher der Mindestsicherung in seine Jobvermittlung.

Von der Neuregelung profitieren sollen Schätzungen zufolge zumindest 270.000 Menschen. Anspruch auf die Mindestsicherung haben alle Personen, die Lebensunterhalt, Wohnbedarf und Krankenversicherung nicht aus Eigenem finanzieren können und "die zu einem dauernden Aufenthalt im Inland berechtigt sind". Dazu zählen neben Österreichern auch anerkannte Flüchtlinge und EU-Bürger. Finanziert wird die Mindestsicherung großteils vom Bund, der bis zu 140 Mio. Euro beisteuert. Die Länder bringen bis zu 50 Mio. Euro auf.

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