Überflutungen und Muren können Fernbleiben vom Arbeitsplatz rechtfertigen.
Wer aufgrund von Naturereignissen wie den aktuellen Überflutungen in Nieder- und Oberösterreich oder der Murenabgänge in Tirol nicht oder nicht pünktlich in die Arbeit kommen kann, braucht keine dienstrechtlichen Konsequenzen zu fürchten. Darauf wies Bernhard Achitz, Leitender Sekretär des Österreichischen Gewerkschaftsbundes, am Dienstag hin.
"Es handelt sich um einen Verhinderungsgrund, der das Fernbleiben rechtfertigt", sagte Achitz. Man müsse aber alles Zumutbare unternehmen, um in die Arbeit zu kommen, und man muss den Arbeitgeber von der Verspätung bzw. der Verhinderung informieren. Das Gleiche gilt für den Fall, dass Kindergarten oder Schule wegen des Unwetters geschlossen bleiben und Eltern die Kinderbetreuung übernehmen müssen. Seit dem Vorjahr gibt es die Entgeltfortzahlung in Katastrophenfällen nicht nur für Angestellte, sondern auch für Arbeiter.