Der internationale Bosnien-Beauftragte Valentin Inzko hat am 12. August die Anfertigung eines Verzeichnisses des Staatseigentums eingeleitet. Eine Inventur des Staatseigentums, dass sich bis zum 31. Dezember 1991 im Besitz des damaligen Jugoslawien bzw. der Teilrepublik Bosnien-Herzegowina befunden hatte, wird nun vom Büro des Hohen Repräsentanten vorgenommen.
Die Regelung der Frage des Staatseigentums ist eine der wichtigen Voraussetzungen für die Schließung des Büros des Hohen Repräsentanten (OHR). Inzko hat sich zu der Inventur entschlossen, nachdem eine von der bosnischen Regierung zuvor damit beauftragte Arbeitsgruppe nicht einmal eine Einigung über ihre Arbeitsweise erzielt hatte. Die Frist für die Anfertigung des Verzeichnisses läuft am 30. September ab. Es gelte, die Möglichkeit nicht zu verpassen, die Frage des Staatseigentums bis zur nächsten Sitzung des Friedensimplementierungsrates im November zu regeln, teilte Inzko mit.
Das vom OHR angefertigte Verzeichnis des Staatseigentums, wobei es sich um eine technische Aufgabe handelt, da entsprechende Daten aus den Grundbüchern genommen werden, wird sich nicht auf die politische Einigung über die Aufteilung des Staatseigentums auswirken, teilte das Büro Inzkos mit.
Die vom Friedensimplementierungsrat (PIC) gestellten fünf Forderungen und zwei Bedingungen, die vor der OHR-Schließung zu erfüllen sind, betreffen auch Fragen des Militäreigentums. Der PIC ist ein internationales Gremium, das die Umsetzung des Friedensabkommens von Dayton aus dem Jahr 1995 überwacht.