Endspurt in Deutschland beim EU-Lissabon-Vertrag

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In Deutschland beginnt jetzt der Endspurt für die Ratifizierung des Lissabon-Vertrags der EU. Der Bundestag wird am 26. August in erster Lesung über die neuen Begleitgesetze beraten, die das Verfassungsgericht zur Bedingung gemacht hat.

Die Abgeordneten unterbrechen dafür den Wahlkampf oder ihre Sommerferien. Die Zeit eilt. Bis Mitte September müssen die Beratungen im Bundestag und Bundesrat beendet sein, um rechtzeitig vor Ende der Legislaturperiode die Gesetze verabschieden zu können. Ziel ist es zudem, dass Deutschland vor dem zweiten EU-Referendum in Irland Anfang Oktober den umstrittenen Vertrag ratifiziert hat.

Die Zeit ist knapp bemessen. Risiken, dass es nicht klappt, gibt es. Noch haben sich die Unions-Parteien und die SPD nicht auf eine Zusatz-Entschließung zum Lissabon-Vertrag verständigt. Vor allem die CSU will damit erreichen, dass künftig Europa-Politik nur noch entsprechend dem Urteil des deutschen Verfassungsgerichts gemacht werden darf.

Die Richter hatten die Spielräume für EU-Verhandlungen der Bundesregierung eng begrenzt. "In ihrem Urteil haben die Richter alle Bedenken, die es gegen die weitere Integration in Europa gibt, aufgeschrieben", sagen Kritiker des Urteils. Sie bestehen darauf, das der im Grundgesetz festgeschriebene Auftrag für ein vereintes Europa ohne Abstriche weiter gilt.

Die CSU will nun erreichen, dass die deutsche Bundesregierung der EU-Kommission und allen Partnern in der Union förmlich mitteilt, dass deutsche EU-Politik künftig nur noch nach Maßgabe der Karlsruher Richter stattfinden wird. Die SPD ist nicht mehr grundsätzlich gegen eine Resolution des Bundestags. Sie lehnt aber jeden wie auch immer gearteten deutschen "völkerrechtlichen Vorbehalt" zum Lissabon-Vertrag ab.

Denn was innerstaatlich eine Selbstverständlichkeit ist - nämlich, dass Urteile des Verfassungsgerichts die Regierung binden - könnte europapolitisch Schaden anrichten. Alle anderen EU-Länder könnten ebenfalls ihre rechtlichen Interpretationen zu EU-Vorgaben zur alleinigen Richtschnur in Brüssel machen. Deutschland werde vom Vorreiter zum Bremser in der EU, wird befürchtet. Die CDU unterstützt das Anliegen der CSU, hält sich aber in der Tonlage zurück.

Bei der vom deutschen Verfassungsgericht verlangten Umsetzung des Lissabon-Vertrages mit stärkeren Beteiligungsrechten für Bundestag und Bundesrat gibt es dagegen einen breiten Konsens im Parlament. Nur die Linke-Fraktion bleibt bei ihrem grundsätzlichen Nein zum Vertrag. Die Bundesregierung wird künftig häufiger als bisher vor jeder EU-Entscheidung Bundestag und Bundesrat fragen müssen.

Bei Verlagerung zusätzlicher Kompetenzen an die EU etwa beim Arbeits- oder Strafrecht muss der Bundestag vorher ausdrücklich zustimmen. Der Versuch vor allem der CSU, die Regierung an jeden Parlamentsbeschluss zu EU-Fragen mit einer Art imperativem Mandat zu binden, scheiterte. "Aus wichtigen außen- und integrationspolitischen Gründen" kann die Regierung von Parlamentsvorgaben abweichen. Das gilt etwa auch bei der Aufnahme neuer Beitrittsverhandlungen.

"Wir haben das Karlsruher Urteil eins zu eins umgesetzt", sagen die Europapolitiker, die über die Sommerpause die Begleitgesetze ausgearbeitet haben. Ihre Hauptsorge ist jetzt, dass neue Klagen beim Verfassungsgericht nach den Parlamentsbeschlüssen in letzter Minute die deutsche Zustimmung zum EU-Reformvertrag doch noch stoppen könnten. Diese Sorge treibt auch die CSU um.

Schließlich kommt aus ihren Reihen Peter Gauweiler, einer der ersten Kläger gegen den Lissabon-Vertrag. Er hatte sich im Juni-Urteil zumindest teilweise durchgesetzt. Bei der internen Abstimmung in der Unions-Fraktion vor wenigen Tagen enthielt sich der CSU-Rebell der Stimme. Da stand noch die exakte Formulierung der Zusatzresolution im Raum. Sie wird erst zur endgültigen Verabschiedung im Bundestag am 8. September vorliegen.

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