EU gegen polnisches Gesetz zu Staatsbeteiligungen

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Die EU-Kommission hat vor dem EuGH gegen das polnische Gesetz geklagt, das dem Staat in bestimmten Aktiengesellschaften eine Sonderstellung einräumt. Durch die sogenannte "Goldene Aktie" kann der Staat, auch wenn er nicht Mehrheitseigner ist, weitreichende Entscheidungen in Unternehmen mit "strategischer Bedeutung" verhindern.

Nach Ansicht der EU-Kommission widerspricht das dem in der EU geltenden Grundsatz des freien Kapitalverkehrs. Das betreffende Gesetz sieht bisher vor, dass Unternehmen aus 13 Branchen den Status einer strategischen Bedeutung bekommen können. Zu ihnen gehören unter anderem der Bergbau und die Mineralölwirtschaft.

In solchen Unternehmen kann die Regierung auch als Minderheitseigner ein Veto gegen Entscheidungen einlegen, von denen "die öffentliche Ordnung oder die öffentliche Sicherheit gefährdet" werden. Darunter fällt zum Beispiel die Auflösung der Gesellschaft oder Verlegung des Firmensitzes ins Ausland. Das Gesetz ermöglicht es dem Schatzministerium auch, einen Beobachter in die Geschäftsführung der Unternehmen zu entsenden.

Gesetz wird bereits überarbeitet

Das Schatzministerium reagierte gelassen auf die Klage aus Brüssel. Das Gesetz werde bereits überarbeitet, erklärte der Sprecher des Schatzministeriums Maciej Wewior gegenüber der Nachrichtenagentur PAP. Wenn das Gericht sich mit der Klage befasse, werde diese nicht mehr aktuell sein, so Wewior.

In der Klage der EU-Kommission heißt es, das polnische Gesetz sei "nicht angemessen". Der Staat bekomme dadurch "einen zu großen Handlungsspielraum" und die Rechtssicherheit für die anderen Aktionäre werde eingeschränkt. Darüber hinaus behindere das Gesetz auch Investoren, Anteile an den betroffenen Unternehmen zu erwerben.

Der EuGH hat seit 2002 in mehreren Urteilen die staatliche "Goldene Aktie" als Eingriff in die Kapitalverkehrs- und die Niederlassungsfreiheit angesehen, etwa 2007 bei der Beurteilung des VW-Gesetzes. Auch die ungarische MOL wurde unter anderem durch eine derartige Vorgehensweise vor der Übernahme durch die OMV geschützt.

Zu viele Unternehmen betroffen

"Mit der Klage war zu rechnen, da die Liste der Firmen mit strategischer Bedeutung zu lang ist", erklärte Stanislaw Soltysinski, Professor für Handelsrecht, der Zeitung "Rzeczpospolita". Nach Ansicht von Soltysinski könne die EU-Kommission jedoch eine Regelung wie die "Goldene Aktie" für Unternehmen anerkennen, die für die Lagerung oder den Transport von Gas und Öl verantwortlich sind.

Nach Informationen der Zeitung "Rzeczpospolita" waren Änderungen im Statut des Mineralölkonzerns PKN Orlen Auslöser für die Klage. Die Aktionärsversammlung beschloss, dass solchen Aktionären das Stimmrecht entzogen werden kann, die keine volle Auskunft über ihre Identität geben oder die sich möglicherweise mit anderen Aktionären absprechen. So soll eine feindliche Übernahme der Gesellschaft verhindert werden. Der Staat besitzt 27,5 % an PKN Orlen, kontrolliert das Unternehmen aber dennoch, weil sich die restlichen Aktien in Streubesitz befinden.

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