Bundeskanzler Faymann will Staatshilfen stärker mit Auflagen verknüpfen und pocht in diesem Zusammenhang auf Zurückhaltung bei Boni- und Dividendenzahlungen. Dies berichtet "Der Standard". Damit gerate der Fahrplan für die Staatshilfen durcheinander. Bei den Banken spreche sich der Kanzler demnach nun für ein Wandlungsrecht aus, wenn die Republik Partizipationskapital gewährt.
Bei der Erste Group und bei der Raiffeisen Zentralbank wurde auf diese Möglichkeit verzichtet. Zu spüren bekommen dürften die neue Vorgabe Bank Austria und BAWAG, die gerade über Staatshilfen verhandeln.
Die Wandlung soll erfolgen, wenn die Geldinstitute "ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen", meint Faymann zum "Standard". Dann würde sich der Bund also direkt an den Banken über den Tausch des PS-Kapitals in Stammaktien beteiligen, sein Stimmrecht in der Hauptversammlung ausüben und beispielsweise Vertreter in den Aufsichtsrat entsenden. Erste und RZB haben das strikt abgelehnt und vor politischer Einflussnahme gewarnt.
Beobachter rechneten damit, dass Bank Austria und BAWAG massiv auf Gleichbehandlung pochen werden, so der "Standard". Zuletzt soll dem Vernehmen nach ein Vorstoß des Kanzleramts bei den Verhandlungen mit der Bank Austria für erste Irritationen gesorgt haben: Deren italienische Mutter UniCredit solle demnach das Staatskapital bedienen müssen, sollte die heimische Tochter keine Gewinne erzielen. Dann verlöre die Injektion freilich Eigenkapitalcharakter - die Stärkung der Bilanzen würde somit verfehlt, heißt es von Bankenseite.
Bei den Staatshaftungen für Betriebe sei es für Faymann "nicht denkbar, dass Unternehmen Krisenhilfe in Anspruch nehmen und dann hohe Dividenden oder Bonuszahlungen an Manager ausschütten - in der Krise müssen alle ihren Beitrag leisten, nicht nur der Staat alleine".
Diese Forderungen hätten bereits zu Verzögerungen des Mitte Juli im Parlament beschlossenen Unternehmensliquiditätsstärkungsgesetzes geführt: Für die Freigabe der mit 10 Mrd. Euro limitierten Garantien durch die Kontrollbank müssten nämlich zuvor Richtlinien im Einvernehmen zwischen Finanzministerium und Bundeskanzleramt ausgearbeitet werden.
Im Finanzministerium spielt man den Ball zurück. Mit der jüngsten Version der Richtlinien habe man den Forderungen Faymanns schon entsprochen. "Es gibt keinen Grund, die Umsetzung weiter zu verzögern", erklärt Sprecher Harald Waiglein. Vorgelegt worden sei eine Fassung, wonach angemessene Manager-Entlohnung, die Bezahlung des Haftungsentgelts und das Erwirtschaften von Gewinnen durch die Betriebe Voraussetzung für die Garantieübernahme durch die Republik sei. Geprüft werden sollen die Kriterien von einem Kontrollbank-Beirat.
Dem Bundeskanzleramt gehe die Vorlage nicht weit genug, weshalb eine Lösung bei einem Treffen zwischen Faymann und Finanzminister Josef Pröll (V) in den nächsten Tagen gefunden werden soll. Bestimmungen wie "angemessene Entlohnung" seien zu vage, heißt es. Derzeit interessierten sich rund 120 Betriebe für Haftungen im Volumen von 4,5 Mrd. Euro.