Richter: "Sind sie Opfer der BAWAG, ein Bauernopfer der Stadt, oder haben sie spekuliert?"
Eine der Zentralfiguren im zivilrechtlichen Swap-Prozess der Stadt Linz gegen die BAWAG P.S.K, der ehemalige Linzer Finanzdirektor Werner Penn, hat sich heute bei seiner Einvernahme am Handelsgericht Wien bei allen relevanten Fragen der Aussage entschlagen. Er hatte den Swap 4175 mit der BAWAG im Jahr 2007 abgeschlossen. Gegen ihn läuft in der Causa dazu auch ein Strafverfahren in Linz. Der Streitwert des Verfahren am Handelsgericht beläuft sich auf mehr als eine halbe Milliarde Euro.
"Sind sie in dem Ganzen Opfer der BAWAG, ein Bauernopfer der Stadt, oder haben sie spekuliert und sind sie damit auf die Nase gefallen", wollte Richter Andreas Pablik von Penn gleich zu Beginn der Einvernahme wissen. "Ich entschlage mich", so die Antwort von Penn.
"Ohne ihre Hilfe kann ich nicht", versuchte der Richter dem ehemaligen Finanzdirektor nach darauffolgenden mehrmaligen Entschlagungen ins Gewissen zu reden.
Der Richter konfrontierte Penn mit etlichen seiner bereits gegenüber der Staatsanwaltschaft Linz getätigten Aussagen. Pablik wollte etwa mehr über die Hintergründe des Swap-Geschäfts erfahren, so über die Reduktion der Zinsenbelastung oder das Einvernehmen mit Finanzreferenten Johann Mayr oder ob auch der Linzer Bürgermeister Franz Dobusch (beide SPÖ) eingebunden war.
"Wann ist ihnen das unbeschränkte Risiko des Swaps aufgefallen?", wollte der Richter von Penn wissen. "Ich entschlage mich", so die Standard-Antwort des Zeugen. Auch auf die Frage, ob er, wenn er vom negativen Barwert des Swaps zwischen 7 und 20 Mio. Euro gewusst hätte, den Deal nicht abgeschlossen hätte, wollte er nicht beantworten.
Insgesamt entschlug sich Penn in seiner rund einstündigen Einvernahme mehr als 40 mal der Aussage.
Nachdem aufgrund der vielen Entschlagungen des Zeugen eine weitere Befragung nicht mehr sinnvoll erschien, beendet der Richter die Einvernahme mit der an Penn gerichtete Aufforderung: "Das Gericht würde es begrüßen, wenn doch eine Bereitschaft zur Aussage vor einem Zivilgericht besteht." In diesem Falle könne sich Penn auch informell direkt an den Richter wenden. Die Anwälte von Penn warfen ein, dass eine solche Bereitschaft wohl erst bestehen werde, wenn das Strafverfahren gegen Penn beendet wird. Wie Penn bereits zu Beginn bemerkte, habe die BAWAG auch ein zivilrechtliches Schadenersatzverfahren gegen ihn angekündigt, das nur deshalb noch nicht eingebracht worden sei, weil er einen Verjährungsverzicht unterschrieben habe.
Wie groß das gegenseitige Misstrauen der Streitparteien in der Zwischenzeit angewachsen ist, zeigte die Diskussion um einen USB-Stick, auf dem sich Daten der Stadt Linz befinden und der derzeit bei der Staatsanwaltschaft Linz im Strafakt Penn liegt. Beide Seiten beschuldigten einander schon heute vorsorglich "möglicher" Datenmanipulationen, falls ihnen der Stick in die Hand kommen würde. Um diesen und anderen datenschutzrechtlichen Bedenken entgegen zu wirken, einigte man sich darauf, dass Penn-Anwalt Oliver Plöckinger den Stick persönlich kopiert und dem Richter übergibt, der dann nur die für dieses Verfahren relevanten Teile kopiert und den Streitparteien "gleichermaßen unbearbeitet" zukommen lassen wird.
Der Zivilprozess wird morgen, Donnerstag, um 13 Uhr mit der Befragung eines weiteren Zeugen und sonstigen Erörterungen fortgesetzt.