Das niedrige Zinsniveau führt 2010 auch zu geringeren staatlichen Zuschüssen für die Zukunftsvorsorge und das Bausparen. Die staatliche Prämie für das Bausparen sinkt für 2010 von 4,0 auf 3,5 % und bei der Zukunftsvorsorge von 9,5 auf 9,0 %. Bausparer erhalten vom Staat somit im kommenden Jahr maximal 42 Euro, nach 48 Euro heuer.
Bei der Zukunftsvorsorge beträgt die Maximal-Prämie 2010 rund 204 Euro, 2009 waren es noch rund 210 Euro. Bei der staatlich geförderten Altersvorsorge wird die höchstmögliche prämienbegünstigte Einzahlung jährlich automatisch angepasst, abhängig von der Erhöhung der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage.
Die höchstmögliche jährliche Einzahlung, die gefördert wird, liegt für 2010 laut Finanzministerium voraussichtlich bei 2.264 Euro, im Vorjahr waren es rund 2.214 Euro. Zum Vergleich: 2003, im Startjahr der Zukunftsvorsorge, betrug die Obergrenze 1.851 Euro; bei einer Prämie von damals 9,5 % wurden vom Staat maximal rund 176 Euro zugeschossen.
Die staatliche Prämie besteht aus einem fixen Prozentsatz von 5,5 % und einem variablen Teil. Dieser wird jährlich wie bei der Bausparprämie neu berechnet und orientiert sich am allgemeinen Zinsniveau (Sekundärmarktrendite). Es gibt Ober- und Untergrenzen. Bei der Zukunftsvorsorge kann die Prämie nicht unter 8,5 % fallen und nicht über 13,5 % steigen.
Bisherige Höchst- und Tiefstwerte
Der Tiefstwert von 8,5 % wurde im Jahr 2006 erreicht. Der bisher höchste Satz von 9,5 % wurde in den Jahren 2003, 2008 und 2009 erreicht. Die niedrigste Maximalprämie gab es bisher im Jahr 2004 mit rund 171 Euro, die höchste heuer mit rund 210 Euro. Im Vorjahr gab es knapp über 1,3 Mio. Verträge zur prämiengeförderten staatlichen Altersvorsorge, davon rund 90 % bei den Versicherungen.
Die durchschnittliche Einzahlung lag bei 612 Euro pro Jahr (Versicherungen) bzw. 626 Euro (Kapitalanlagegesellschaften). Beim Bausparen liegt die Bandbreite für die Prämie zwischen 3,0 und 8,0 %.
Bei den Bauspar-Darlehen werden ab dem kommenden Jahr die Höchstgrenzen angehoben. Bei den grundbücherlich besicherten Bauspardarlehen beträgt der Höchstbetrag künftig 180.000 Euro, zuvor waren es 150.000 Euro. Die Grenze für unbesicherte Darlehen oder Garantien, die im Einzelfall ohne Besicherung gewährt werden dürfen, wird von 22.000 auf 25.000 Euro angehoben.
Für "Großbausparverträge", die für bestimmte Großbauvorhaben abgeschlossen werden können, steigt der Mindestwert von 300.000 auf 360.000 Euro. Die Höchstbemessungsgrundlage für das Bausparen ist zu Jahresbeginn von 1.000 auf 1.200 Euro erhöht worden.