Coronavirus

Anwälte bringen Corona-Beschwerde bei Höchstgericht ein

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Die erste Beschwerde richtet sich gegen die Verpflichtung des Tragens einer FFP2 Maske durch Ungeimpfte.

Wien. Die Rechtsanwälte Alexander Scheer und Florian Höllwarth brachten die erste von mehreren Covid-Beschwerden beim Verfassungsgerichtshof ein, wie sie in einer Aussendung schreiben. Die erste Beschwerde richte sich gegen die Verpflichtung des Tragens einer FFP2 Maske durch Ungeimpfte. "Die völlige undifferenzierte Maskenpflicht – ungeachtet, ob nur eine geringe epidemiologische Gefahr vom betroffenen Bürger ausgeht oder nicht – dient daher nicht dem, 'Schutz der Gesundheit'", so die beiden Rechtsanwälte.

 

"Staatlich angeordnete Stigmatisierung" 

Die Pflicht zum Maskentragen sei aus Sicht der Rechtsanwälte eine staatliche angeordnete Stigmatisierung, die Menschen dazu zwinge "ihren Impfstatus öffentlich zu bekennen und sich den Anfeindungen der – durch die dem Staat zuzurechnenden, und gerichtsnotorischen, Aussagen der verschiedenen Regierungsmitglieder und sonstigen staatlichen Repräsentanten (Stichwort „es ist eine Pandemie der Nichtgeimpften“) – aufgehetzten Bevölkerung auszuliefern."

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