Die Bundesregierung hat am Freitag nach Gesprächen mit den Ländern weitere Lockerungen der Corona-Maßnahmen bekannt gegeben.
Dies erfolgt in zwei Schritten im Drei-Wochen-Abstand, und zwar per 10. Juni und 1. Juli. Im ersten Schritt wird die Sperrstunde in der Gastronomie von derzeit 22.00 Uhr auf Mitternacht ausgeweitet. Die 20-Quadratmeter-Regel in Handel und Freizeit wird auf zehn reduziert. Kulturveranstaltungen dürfen zu 75 statt zu 50 Prozent ausgelastet werden.
Unter anderem in der Gastro dürfen künftig acht Personen indoor und 16 outdoor plus Kinder zusammenkommen (statt vier/acht), der Mindestabstand gegenüber anderen Gruppen sinkt von zwei auf einen Meter. Die Teilnehmerobergrenzen für die Kultur (1.500 indoor, 3.000 outdoor) bleibt im ersten Schritt ab 10. Juni noch. Gelockert werden die Einreisebestimmungen, "Pre Travel Clearance" ist nur noch für Hochinzidenz- und Virusvariantengebiete notwendig, sagte Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) in einer Pressekonferenz nach den Gesprächen. Busreisen dürfen wieder in zu 100 Prozent ausgelasteten Fahrzeugen erfolgen.
Weitere Öffnungen am 1. Juli
Im zweiten Schritt sollen dann weitgehende Freigaben kommen. "Mit 1. Juli kann geheiratet und gefeiert werden", versprach Kurz, auch Geburtstagsfeste und Großveranstaltungen sollen dann möglich sein. Die 3-G-Regel - getestet, genesen, geimpft - soll als Grundvoraussetzung aber aufrecht bleiben. Die Maskenpflicht werde man reduzieren, im öffentlichen Personenverkehr und Teilen des Handels soll sie aber bleiben.
Wie Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) erklärte, sollen dann auch die Publikumsobergrenzen für Kultur, Freizeit und Sport fallen. Kurz zeigte sich über all das erfreut: "Wir halten somit das Versprechen, dass wir bis zum Sommer zur Normalität zurückkehren können."
Keine Obergrenzen ab 1. Juli für Veranstaltungen
Die jüngst begonnenen Öffnungsschritte im Kultur-Bereich gehen weiter. Wie Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP), Vizekanzler Werner Kogler und Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (beide Grüne) am Freitag bekannt gaben, stehen ab 10. Juni weitere Lockerungen an. Die Höchstbesucherzahl von 1.500 indoor und 3.000 outdoor bleibt, allerdings dürfen nun 75 Prozent der Sitzplätze belegt werden. Auch die auf 24 Uhr nach hinten verlegte Sperrstunde dürfte Kultur-Betreiber freuen.
Pro Gast sind künftig zehn Quadratmeter (statt 20) vorgeschrieben, Musikproben im Amateurbereich sind nun - wie bei professionellen Gruppen - unter der 3-G-Regeln möglich, es müssen hier keine Abstands- oder Quadratmeterregeln eingehalten werden. Auch für die Museen gilt die neue Quadratmeterregel, ab 1. Juni fällt sie ganz.
Einen großen Lockerungsschritt gibt es am 1. Juli: Für Veranstaltungen gibt es keine Obergrenzen mehr, ab 100 Personen herrscht jedoch eine Anzeigepflicht, ab 500 Personen eine Bewilligungspflicht, es gelten lediglich die 3-G-Regeln. Das dürfte sowohl die Wiener Festwochen, deren erste Tranche noch bis Mitte Juli läuft, und das ImPulsTanz-Festival (15. Juli bis 15. August) betreffen. Auch Open-Air Konzerte mit Stehplätzen können wieder stattfinden, was besonders für das "Frequency Festival" (19. bis 21. August) grünes Licht bedeuten würde. "Natürlich wird es stehende Veranstaltungen geben", so Kurz auf die Frage, ob es auch Steh-Veranstaltungen wie Konzerte oder Festivals geben wird.
Auch die Einreise-Regelungen werden gelockert, was große Erleichterungen im Kulturbereich mit sich bringt. Auch die Maskenpflicht fällt in Innenräumen, was Theaterbesuche wesentlich erfreulicher machen wird. "Großereignisse" sind laut Tourismus-Ministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) ab 1. Juli wieder möglich. In diesem Zusammenhang verwies sie auch auf den "Schutzschirm" für Veranstalter.
Erleichtert zeigt sich Kunst- und Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer (Grüne) angesichts der Öffnungsschritte im Bereich Kunst und Kultur. "Die Kunst- und Kulturbranche hat stark unter dieser Pandemie gelitten, sie hat sich aber auch resilient und kreativ im Umgang mit der Krise gezeigt", so die Staatssekretärin in einer Aussendung. Bezüglich der großen Sommerfestivals sieht Mayer nun "eine Planungsperspektive".
Das sind die Öffnungsschritte
Gastronomie
Gästegruppen bis 8 Erw. indoor, bis 16 Erw. outdoor (+ dazugehöriger Kinder)
Mindestabstand von 1 Meter
Sperrstunde: 24.00 Uhr
Mitarbeiter: 3G
Kultur
Zugewiesene Sitzplätze:
Outdoor: max. 3.000 Personen, max. indoor 1.500 Personen
Max. 75% Sitzplätze
Freizeitbetriebe
10 m² pro Gast
Musikproben im Amateurbereich wie bei professionellen Gruppen (3-G, ohne Abstands oder m2-regeln)
Handel
10 m² pro Kunde
Kontaktbeschärnkungen
Treffen von max. 8 Erw. indoor, max. 16 Erw. outdoor (plus dazugehörige Kinder)
Einreise
Einreise nur Getestet/Genesen/Geimpft
Quarantäne-Pflicht analog RKI-Liste
Pre-Travel-Clearance nur mehr bei Hochinzidenz- und Virus-Varianten-Gebieten, bei der Einreise ohne 3G (ab Mitte Juni)
Ab 1. Juli gibt es dann weitere Öffnungen
- 3-G bleibt weiterhin aufrecht
- Testpflicht ab 12 Jahren (all jene, die sich impfen lassen können)
- Maske wo kein 3-G (Öffis, Supermarkt, etc.)
- Gastronomie: keine Einschränkungen mehr
- Nachtgastronomie im Laufe des Sommers wieder möglich
- Veranstaltungen: keine Beschränkungen mehr (auch was Gastronomie betrifft)
- Anzeigepflicht ab 100
- Bewilligungspflicht ab 500
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