Die neuen Corona-Regeln

Lockdown: Wer jetzt was noch tun darf

Lockdown: Wer jetzt was noch tun darf
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Ungeimpfte dürfen nicht mehr in Shops, Lokale, nur in AusnahmefÄllen überhaupt aus der Wohnung. Der große Überblick zu den neuen Corona-Regeln.
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Angesichts der explodierenden Corona-Zahlen und eines drohenden Kollapses in den Spitälern hat die Regierung am Sonntag einen bundesweiten Lockdown für Ungeimpfte verfügt. Davon betroffen sind rund zwei Millionen Menschen. Kinder unter 12 Jahren und Schwangere sind ausgenommen. Die neue Corona-Verordnung gilt zunächst bis 24. November.

  • Ausgangsbeschränkung: Ungeimpfte dürfen nur noch in Ausnahmefällen aus dem Haus. Bei den Ausnahmen handelt es sich um die aus den früheren Lockdowns bekannten: der Weg zur Arbeit, Einkaufen für den täglichen Bedarf (Supermarkt, Apotheke, Trafik), Arztbesuch, kurze Spaziergänge zur Erholung, Treffen enger Bezugspersonen. Und: Der Weg zur Impfung ist natürlich auch erlaubt!
  • Shopping: Ohne Stich sind alle Geschäfte außer Supermärkten und Drogerien tabu. Weihnachtsgeschenke können Ungeimpfte also nur in Supermärkten und Drogerien oder im Internet kaufen. Erlaubt ist, in anderen Geschäften vorab bestellte Waren draußen vor der Tür abzuholen (Click& Collect). Zur Tankstelle oder in der Autowerkstatt können Ungeimpfte auch.
  • Wo FFP2-Maskenpflicht herrscht: Überall dort, wo die 2G-Regel gilt, entfällt die Maskenpflicht grundsätzlich. In Öffis müssen alle FFP2 tragen, ebenso in Supermärkten, auch in den Kundenbereichen von Banken und Behörden. In Wien, OÖ und Salzburg gilt im gesamten Handel FFP2-Pflicht, in OÖ sund Salzburg sogar auf Christkindlmärkten. In Wien ist am Arbeitsplatz (wo vorerst 3G herrscht) ebenfalls das Tragen einer FFP2-Maske erforderlich, wenn man mit Kunden oder Kollegen zusammenkommt. Verschärft wird in der Bundeshauptstadt die FFP2-Pflicht in der Gastro -abseits des Tisches heißt es: Maske rauf.
  • Gastronomie: Ungeimpfte dürfen nicht ins Wirtshaus. In Restaurants und Kaffeehäusern braucht es für den Eintritt einen 2G-Nachweis. Take-away ist auch Ungeimpften erlaubt, allerdings nur bis 19 Uhr. Fürs Übernachten in Hotels gilt ebenso die 2G-Regel.
  • Nachtgastro: Ohne Stich kein Spaß, ist die Devise. Das heißt, wer nicht geimpft ist, darf in Klubs, Diskotheken und Bars nicht rein. Immunisierte (2G) haben Zutritt, Wien will das auf 2GPlus (=zusätzlich PCR-Test) verschärfen. In OÖ sperrt die Nachtgastro bis 5. Dezember überhaupt zu. Und in Salzburg darf in Lokalen nur im Sitzen konsumiert werden, was de facto einem Aus für die Nachtgastronomie entspricht.
  • Ungeimpfte müssen ohne Friseur auskommen. Der Besuch aller körpernahen Dienstleister von Friseur über Nagelstudio bis Massage ist nur für jene möglich, die immunisiert sind. Wer geimpft oder genesen ist, kann sich jederzeit verschönern lassen. In Wien muss er/sie dabei aber wieder FFP2-Maske tragen.
  • Ohne Impf-Nachweis kein Fitnessstudio, Theater, Kino, Sportstadion. Ungeimpften bleiben diese Freizeit-Aktivitäten verwehrt, Eintritt gibt es nur mit 2G-Nachweis. In Wien wird bei Events ab 25 Personen zusätzlich ein PCR-Test verlangt. Die Betreiber von Kultur- und Sporteinrichtungen brauchen einen Covid-Beauftragten und ein Präventionskonzept.
  • In den Schulen werden die Schutzmaßnahmen verstärkt. Alle Schüler -auch geimpfte und genesene - müssen wieder dreimal pro Woche einen Corona-Test absolvieren (darunter mindestens ein PCR-Test). Und in der Oberstufe müssen in ganz Österreich Schüler und Lehrer auch im Unterricht eine FFP2-Maske tragen.
  • Kontrollen und Strafen: Innenminister Karl Nehammer hat "ein engmaschiges Netz an Kontrollen" angekündigt. Pro Bezirk gibt es zwei nur für die Lockdown-Kontrolle eingesetzte Polizeistreifen. Es drohen hohe Strafen -wer die 2G-Kontrolle verweigert oder gegen die Ausgangsbeschränkung verstößt, muss mit bis zu 1.450 Euro Bußgeld rechnen.
  • Was der Teil-Lockdown für die Wirtschaft bedeutet: Im Handel herrscht Alarmstimmung. Fachgeschäfte, die Ungeimpfte abweisen müssen, verlieren damit rund 35 %an potenziellen Kunden, sagt WKO-Handelsobmann Rainer Trefelik. Mit Umsatzverlusten von bis zu 350 Mio. Euro pro Woche rechnet Handelsverbands-Chef Rainer Will. In der Gastronomie brachte die 2G-Regel eine Stornowelle insbesondere für Weihnachtsfeiern. Hinsichtlich der wirtschaftlichen Kosten des Teil-Lockdowns rechnet das Momentum Institut mit täglich 41 Mio. Euro.
  • Neue Corona-Hilfen: Die Regierung hat für vom Lockdown "besonders betroffene Betriebe" weitere Unterstützungen angekündigt.

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