Die 35-jährige Schwesta Ewa muss in den Knast - mit oder ohne Baby.
Diese Geschichte beschäftigt derzeit viel deutsche Medien: Rapperin Schwesta Ewa hat vor acht Monaten ihre Tochter Aaliyah Jeyla auf die Welt gebracht. Jetzt soll sie vielleicht von der Kleinen getrennt werden.
Ungewiss
Der Grund ist eine Haftstrafe, die die Rapperin antreten muss. Im Juni 2017 wurde sie zu zwei Jahren und sechs Monaten Gefängnis verurteilt, wegen Steuerhinterziehung und 35-facher Körperverletzung! Die Haftstrafe sollte sie laut Bild in den nächsten zehn Tagen antreten. Doch in den geschlossenen Vollzug in NRW kann sie ihre Tochter nicht mitnehmen. Für einen offenen Vollzug wird Schwesta Ewa als zu gefährlich eingestuft ... Derzeit wird ihr Haftaufschub gewährt, doch eine Ersatzlösung muss dringen her.
Letzte Chance
Ein Gefängnis in einem anderen Bundesland mit einer Mutter-Kind-Einrichtung wäre eine Möglichkeit. Oder, wenn sich nichts Passendes ergibt, sagt die Rapperin zur Bild: "Da ich das erste Mal im Gefängnis bin, stehen die Chancen gut, dass ich nach zwei oder drei Monaten in den offenen Vollzug übergehen kann."
Schwesta Ewa und ihre Tochter