"Skandal"

Fendrich erhebt Einspruch gegen Kokain-Anklage

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Neue Runde im Kampf Fendrichs gegen die Justiz: Jetzt hat der Popstar gegen seine Anklage wegen Kokain-Weitergabe Einspruch erhoben.

Der Schock saß tief: Als Rainhard Fendrich (51) in der letzten Septemberwoche auf seiner Finca in Mallorca erfuhr, dass die Staatsanwaltschaft Wien gegen ihn Anklage wegen Weitergabe und Besitz von Kokain erhoben hat, knurrte er: „Das ist ein unglaublicher Skandal. Der Staatsanwalt glaubt den Lügen und einem Racheakt meines ehemaligen Schneiders.“

Der Background dazu: Neben zwei Szene-Gastronomen, einem Kabarettisten und zwei Filmproduzenten hatte Fendrich, mit Kokain erwischt, bei der Polizei auch den Wiener Nobelschneider Bruno Zehner als „Schneemann“ zu Protokoll gegeben. Der aber konterte später: „Der Sänger gab mir zehn Mal mehr von dem weißen Pulver als ich ihm.“

Verteiler
Und der Staatsanwalt nahm Modemacher Zehner beim Wort. Damit war Fendrich nicht mehr bloß Kokain-Konsument (und nach § 35 Suchtmittelgesetz als Ersttäter nicht zu bestrafen), sondern auch Verteiler der Droge – und als solcher mit bis zu sechs Monaten Haft bedroht.

Jetzt schlug Fendrichs Anwalt Dr. Manfred Ainedter im Namen seines Mandanten zurück. Er erhob Einspruch gegen die Anklage und begründet den so: Erstens habe Kronzeuge Zehner bei ersten Einvernahmen vor der Polizei und der U-Richterin kein Wort über Fendrich verloren, sondern erst reagiert, als er erfuhr, dass ihn der Sänger heimlich geoutet habe. Anwalt Ainedter dazu: „Also kann man wohl von einem Racheakt sprechen.“

Zweitens sei es unverständlich, dass sich die Anklage allein auf die Aussage des Schneiders stütze. Drittens sei kein Strafgericht (Einzelrichter oder Schöffen) für Rainhard Fendrichs Drogen-Missbrauch („Ich habe einen Ferrari verkokst“) zuständig, sondern höchstens ein Bezirksgericht. Dort gehen im Regelfall Bagatell-Verfahren über die Bühne. Ainedter: „Auch aus Fendrich sollte man keine Staatsaffäre machen.“

Karin Strobl/ÖSTERREICH

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