Das Gesuch ist in der Schweiz eingetroffen: Polanski soll vor ein US-Gericht gestellt werden.
Die USA haben die Schweiz offiziell um Auslieferung des wegen sexuellen Missbrauchs einer Minderjährigen inhaftierten Regisseurs Roman Polanski ersucht. Bei den Justizbehörden in Bern ging am Freitag ein formeller Antrag der US-Botschaft in der Schweiz ein. Polanskis Anwalt kündigte Widerstand gegen einen möglichen Auslieferungsbeschluss an.
Seit 26. September inhaftiert
Das Ersuchen der USA sei vor Ablauf
der im bilateralen Auslieferungsabkommen vereinbarten 40-Tage-Frist
eingegangen, hieß es in einer Erklärung des Schweizer Bundesamts für Justiz.
Das Ersuchen sollte den Behörden des Kantons Zürich überstellt werden, wo
Polanski seit dem 26. September inhaftiert ist. Über die Auslieferung will
das Bundesamt dann nach einer Anhörung Polanskis und der Stellungnahme
seiner Anwälte in Zürich entscheiden.
Polanskis Anwalt kündigte Widerstand gegen den Auslieferungsantrag der USA an. Der Regisseur werde diesen nicht akzeptieren, sagte Herve Termine der Nachrichtenagentur AFP. "Herr Polanski wird seinen Kurs nicht ändern." Nach der Entscheidung der Justizbehörden hat der Regisseur 30 Tage Zeit, einen etwaigen Auslieferungsbeschluss anzufechten. In letzter Instanz kann er sogar das Oberste Gericht der Schweiz, das Bundesgericht, anrufen, wie das Bundesamt für Justiz bestätigte.
Freilassung gegen Kaution abgelehnt
Am Dienstag hatte ein
Schweizer Gericht eine Freilassung des 76-Jährigen auf Kaution wegen nach
ihrer Ansicht hoher Fluchtgefahr abgelehnt. Mit seiner doppelten
polnisch-französischen Staatsbürgerschaft könne sich Polanski im
Schengen-Raum ohne Reisedokumente bewegen, argumentierten die Richter. Laut
Gerichtsdokumenten überzeugte die Richter auch nicht das Angebot des
Filmemachers, seine millionenteure Villa im Nobel-Skiort Gstaad als Kaution
eintragen zu lassen.
Polanski war Ende September aufgrund eines US-Haftbefehls aus dem Jahr 1978 bei seiner Einreise in die Schweiz festgenommen worden, wo er mit einem Filmpreis ausgezeichnet werden sollte. Ihm wird sexueller Missbrauch einer Minderjährigen vorgeworfen. Er hatte sich 1977, im Alter von 43 Jahren, in den USA an einer 13-Jährigen vergangen. Er bekannte sich schuldig und saß dafür zunächst 47 Tage im Gefängnis, floh aber vor der Urteilsverkündung nach Europa und kehrte seitdem nicht mehr in die USA zurück. Ihm drohen dort bis zu fünfzig Jahre Haft.