Der Ex-Rennfahrer hat sich hinter das Steuer eines Taxis gesetzt: Überhöhte Geschwindigkeit, Verstoß gegen des Personenbeförderungsgesetz.
Ex-Rennfahrer Michael Schumacher droht wegen zu schnellen Fahrens mit einem kurzfristig ausgeliehenen Taxi Ärger mit der Polizei. Der Formel-1-Weltmeister soll nach dem Kauf eines Hundes in Oberfranken in Bayern auf einer Straße zwischen Kronach und Coburg zu schnell gefahren sein. Der Taxifahrer, der auf dem Beifahrersitz saß, sei nun von der Polizei als Zeuge geladen worden, sagte der Sprecher der Coburger Polizei, Ralf Wietasch, am Montag.
Sollten sich die Vermutungen bestätigen, müsste die Coburger Polizei auch Schumacher befragen. Schuhmacher hatte dem Taxifahrer vorgeschlagen, das Taxi auf der Fahrt selbst zu steuern.
Kein Abkommen mit Schweiz
Nach Einschätzung des Polizeisprechers
dürfte die Strafe für Schumacher nicht allzu saftig ausfallen. Bei einer
angenommenen Geschwindigkeit von 130 bei erlaubten 100 Stundenkilometern
ziehe die Polizei zugunsten des Beschuldigten automatisch 20 Prozent ab. So
bleibe eine Tempo-Überschreitung von vier Stundenkilometern. "Da ist
vermutlich das Parken im eingeschränkten Halteverbot teurer", sagte
Wietasch. Da Schumacher in der Schweiz lebe, könne die Schnellfahrt ohnehin
nicht verfolgt werden, da es zwischen Deutschland und der Schweiz kein
entsprechendes Abkommen gebe.
Auch dass der siebenmalige Formel-1-Weltmeister gegen das Personenbeförderungsgesetz verstoßen hat, weil er unerlaubt mit dem Taxi gefahren sein soll, bleibt nach Angaben des Coburger Ordnungsamtes vermutlich für den prominenten Motorsportler ohne Folgen. Der Taxifahrer habe nach seinen Aussagen das Taxi-Schild abmontiert, sagte der stellvertretende Leiter des Coburger Ordnungsamtes, Kai Holland. Damit sei das Taxi zum ganz normalen Auto geworden. Schumacher-Fans aus ganz Deutschland sollen inzwischen dem Berufschauffeur Angebote für sein Taxi unterbreitet haben. Medienberichten zufolge liegen bereits zehn Angebote vor.