Rechtscausa

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Klage

Die klagende Partei Robert Lizar, 1160 Wien, vertreten durch Gheneff Rami Sommer Rechtsanwälte OG, 1040 Wien, und die beklagte Partei oe24 GmbH, 1010 Wien, vertreten durch Zöchbauer Frauenberger Rechtsanwälte, 1040 Wien, haben bei der Tagsatzung am 25. September 2014 vor dem HG Wien zu 57 Cg 21/14k nachstehenden  

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geschlossen:

1.        Die beklagte Partei verpflichtet sich, es ab sofort bei sonstiger Exekution zu unterlassen, nachstehendes Lichtbild

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zu vervielfältigen und/oder der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen, insb wenn das Lichtbild eigenmächtig beschnitten und/oder der Urheber, Robert Lizar, nicht genannt wird.

 

Handelsgericht Wien, Abt 57
Wien, 25. September 2014
Mag. Hildegard Brunner, Richterin

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