Liederrechte bleiben bei Angehörigen

Udo Jürgens: Familie gewinnt Rechtsstreit um 1.000 Hits

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Schon seit 2017 kämpften die Hinterbliebenen von Udo Jürgens vor Gericht.

 

Der seit 2017 entbrannte Gerichts-Streit um die Rechte an Udo Jürgens († 80, Aber bitte mit Sahne) Songs fand endlich ein Ende. Manager Freddy Burger (75) war der Meinung, dass die Rechte an ­allen Liedern bei der Udo Jürgens Master AG lägen. Die Angehörigen der verstorbenen Musik-Legende, genauer gesagt, die Kinder John (56), Jenny (53), Sonja (55) und Gloria Burda(26) sahen dies jedoch anders – und bekamen recht.

Kehrt nun endlich Frieden im Haus Jürgens ein?

Konflikt. Das Handelsgericht Zürich entschied, dass ohne Zustimmung der Erben, keine Udo-Jürgens- Songs veröffentlicht werden dürfen. Auch die Tantiemen, die bei einer Veröffentlichung zu zahlen seien, fielen jetzt höher aus. So könnten die rund 1.000 Lieder des Hit-Giganten im Jahr mehrere Hunderttausend Euro einbringen. Ein weiteres Verfahren am Oberlandesgericht Hamburg wurde ebenfalls eingestellt.

Jürgens-Sohn: "Sind froh, dass die Sache entschieden ist"

Hier hatten die Erben im Jahr 2018 eine Unterlassung der Verbreitung der CD ­Merci, Udo! 2 erwirkt. Das Plattenlabel habe dagegen Berufung eingelegt und diese aufgrund des Urteils jetzt zurückgezogen. „Wir sind froh, dass die Sache entschieden ist. Endlich ist klar, dass sich Papas Manager die Rechte unrechtmäßig unter den Nagel reißen wollte. Wir konnten den musikalischen Nachlass unseres Vaters erfolgreich verteidigen. So können wir ihn in seinem Sinne bewahren. Und wir werden es weiterhin tun“, sagt Sohn John Jürgens gegenüber der Bild-Zeitung.

Zwischen den Kindern gab es lange Zeit auch einen Streit um das Erbe des Musikers. Scheint ganz so, als würde jetzt endlich Ruhe einkehren.

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