Sonderrechte für König Charles III.

Das darf der König, was wir nicht dürfen

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Neben dem prunkvollen Wohnsitz, finanzieller Unbeschwertheit und vielen Angestellten, welche sich um die persönlichen Anliegen kümmern, hat der neue König Charles III. auch gesetzliche Sonderprivilegien. Viele Gesetze gelten zwar für jeden Bürgern, jedoch nicht für ihn. 

Insgesamt gibt es mehr als 160 Gesetze, welche zwar von den Briten eingehalten werden müssen, von König Charles III. aber durchwegs ignoriert werden können - auf ihn haben diese Gesetze keine Wirkung.

Demnach darf die Polizei keine Grundstücke der Königsfamilie betreten, sofern sich diese im Privatbesitz befinden. Sollten die Beamten einer Verbrecherspur nachgehen wollen, welche sich am Landsitz Sandringham oder Balmoral befindet, dann müssten sie vorher auf die ausdrückliche Genehmigung des Königs warten, bevor sie einen Fuß auf das Gelände setzen dürfen. Öffentliche Gebäude wie der Buckingham Palast oder das Schloss Windsor dürfen sie auch ohne Befugnis betreten.

Arbeitsrecht

Außerdem muss sich König Charles III. nicht an geltende Pensions- oder Arbeitsschutzgesetze halten. Sollten demnach Diskriminierungsvorwürfe gegen ihn auftreten, könnte er sich auf seine Immunität berufen. Etwaige sexuelle oder rassistische Äußerung seitens des Präsidenten blieben - zumindest vor dem Gesetz - ungestraft. 

Steuern nur auf freiwilliger Basis

Nach dem Tod von Queen Elizabeth II. dürfte ihr Sohn wohl eine ordentliche Summe vererbt bekommen haben - steuerfrei. Denn auch bei der Erbschaftsteuer greifen die Sonderrechte des Königs. Das Finanzamt kann ihn auch nicht wegen ausstehenden Einkommenssteuern mahnen, da auch hier wieder Sonderprivilegien gelten. Sollte der neu ernannte König jedoch dem Vorbild seiner Mutter folgen, wird er freiwillig seinen Beitrag in die Staatskassen einzahlen.

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