Zwei Jahre teilbedingt - 25-Jährige bekam symbolisches Schmerzensgeld von 1.000 Euro zugesprochen.
Ein in einem Hotel in Wien-Leopoldstadt tätiger Rezeptionist ist am Donnerstag im Landesgericht für Strafsachen zu zwei Jahren teilbedingter Haft verurteilt worden, nachdem er in das Zimmer eines Gasts eingedrungen war und sich an der schlafenden Frau vergangen hatte. Der Schöffensenat schenkte der Version des 35-Jährigen keinen Glauben, der sich mit einvernehmlichem Sex verantwortet hatte.
Von den zwei Jahren wurden acht Monate unbedingt ausgesprochen, der Rest wurde dem bisher unbescholtenen Mann unter Setzung einer dreijährigen Probezeit bedingt nachgesehen. Für das Gericht war die Darstellung der 25-jährigen Frau glaubwürdiger, die unter Ausschluss der Öffentlichkeit als Zeugin ausgesagt hatte. Die junge Frau bekam ein symbolisches Schmerzensgeld von 1.000 Euro zugesprochen. Zudem haftet der 35-Jährige für allfällige zukünftige Folgeschäden.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der nach Bekanntwerden der Vorwürfe außer Dienst gestellte Rezeptionist erbat Bedenkzeit, Staatsanwältin Julia Kalmar gab vorerst keine Erklärung ab.
Der Fall hatte sich in der Nacht auf den 14. Februar 2017 in einem Hotel abgespielt, wo die Frau seit 5. Februar eingemietet war. Sie war seit dem späten Nachmittag an der Hotelbar gesessen, wobei sie immer wieder mit dem Rezeptionisten ins Gespräch kam.
Zwölf Gläser Prosecco
Nach 3.00 Uhr brachte dieser die zu diesem Zeitpunkt stark alkoholisierte Frau - ihren Angaben zufolge hatte sie zwölf Gläser Prosecco getrunken - auf ihr Zimmer. Zuvor habe sie ihm "Wenn du fertig bist, dann kannst du vorbeischauen" gesagt und dazu ihre Zimmernummer genannt, gab der Angeklagte zu Protokoll. Im Zimmer habe ihn die junge Frau dann umarmt und geküsst: "Ganz fest. Eine Minute lang. Mit Zunge." Dann habe sie ihn mit "Bis später!" verabschiedet.
Der Mann nutzte Lage aus
Der seit sechs Jahren verheiratete Rezeptionist ging wieder nach unten und erledigte seine Schicht. Bevor er um 6.00 Uhr Schluss machte, fertigte er ein Duplikat ihrer Schlüsselkarte an und öffnete dann damit, ohne zuvor anzuklopfen, ihre Zimmertür. "Sie ist völlig nackt auf dem Bett gelegen", beschrieb der Angeklagte die Szene. Die Frau hätte ihn kurz angesehen.
"Beim Sex war sie recht passiv"
Er habe sich entkleidet und sich neben der 25-Jährigen aufs Bett gesetzt: "Ich habe ihr den Rücken und die Haare gestreichelt." Sie habe wohlige Laute von sich gegeben: "Sie wusste, dass ich hier bin." Schließlich habe sie ihre Beine angewinkelt und seine rechte Hand zu ihrer Brust geführt.
"Beim Sex war sie recht passiv", stellte der Angeklagte fest. Nachher habe er etwa zehn Minuten in ihrem Zimmer geduscht. Als er sich von ihr verabschieden wollte, habe sie tief und fest geschlafen. Daher sei er wortlos gegangen.
Staatsanwältin Julia Kalmar hielt diese Version für eine reine Schutzbehauptung. Die Frau sei aufgrund ihrer Alkoholisierung so benommen gewesen, dass sie zwar ein Geräusch hörte, als jemand ihr Zimmer öffnete. Danach habe sie nichts mehr mitbekommen. Der Mann habe diese Situation ausgenützt und sich an der wehrlosen Frau vergangen.
Nach dem Aufwachen verspürte die 25-Jährige Schmerzen im Unterleib. Sie ließ sich in einem Spital untersuchen und erstattete danach Anzeige.