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The Voice: Geheime Knebelverträge

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Die wichtigsten Passagen. Und: Das bekommen die Kandidaten wirklich.

Einmal bei The Voice of Germany vor der Bühne singen - davon träumen viele! Um das zu erreichen, muss man nicht nur Talent mitbringen, bevor man die Chance erhält, sich vor den Experten zu beweisen, muss man auch einen Vertrag unterschreiben, der es in sich hat. Der deutschen Bild Zeitung liegt das 51 Seiten dicke Dokument vor. Jeder Teilnehmer muss den Vertrag unterschreiben, bevor er seinen ersten Ton singen darf. 

Sprechverbot

Einer der zentralen Punkte ist natürlich die Verpflichtung zu absoluter Verschwiegenheit. Falls einer der Kandidaten über die Show redet, droht ihm eine Strafe in unbestimmter Höhe. Selbstverständlich wird auch festgelegt, was den Voice-Teilnehmern als Aufwandsentschädigung zusteht. Nur wer die Live-Shows erreicht, bekommt überhaupt Geld - und zwar 300 Euro pro Sendung.  

Die Gagen

Einige Auszüge aus den Passagen, die die weiteren Gagen betreffen: Für den Sieger gibt es außerdem 7.500 Euro für die erste veröffentlichte Single und weitere 5.000 bis maximal 7.500 Euro, falls eine zweite Single veröffentlicht wird. Wird ein Album aufgenommen - was keinesfalls fix ist - winken dem Gewinner von Voice of Germany weitere 25.000 Euro. Ein zweites Album brächte dem Sänger 25.000 Euro bis 50.000 Euro, ein drittes maximal 75.000 Euro. Für alle anderen Teilnehmer gibt es 2.000 Euro für eine Single, 20.000 Euro fürs Album. Außerdem erhalten die Künstler mindestens 3.000  Euro für Einzelauftritte. Für Live-Darbietungen der Voice-Stars gibt es 150 Euro pro Probentag und 350 Euro pro Konzert.

Kein Ausstieg möglich

Außerdem müssen alle Kandidaten sich an verschiedene Firmen - Plattenfirmen, Produktionsfirmen, Vermarktungsagenturen - binden. Ein Münchner Anwalt und Experte für Medien-Vertragsrecht erklärt das Paragrafen-Dickicht in der Bild: "Im Ergebnis sind alle Verträge so gekoppelt, dass der jeweilige Künstler gebunden ist – auf Jahre hinaus und zwar auf exklusiver Basis, ohne die Möglichkeit, aussteigen zu können. Dem Künstler stehen keinerlei Wahlmöglichkeiten zu. Die Vertragsregelungen sind nicht verhandelbar. Der Künstler bindet sich mit Haut und Haaren."

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