Grillen, Sex & Co.

Worüber dürfen sich Nachbarn eigentlich beschweren?

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Hierzulande hat fast jeder vierte Zoff mit seinen Nachbarn. Die meisten Nachbarschafts-Konflikte drehen sich um Lärm, aber auch über Schneeräumen, Haustiere und Grillen am Balkon wird gestritten. Aber darf man das überhaupt?

Laute Musik, Kindergeschrei und üble Gerüche bringen Anrainer auf die Palme. Manche Nachbarn sind empfindlicher als andere, was Geräusche und Co. angeht. Doch man darf sich nicht gleich über alles beschweren, denn obwohl manche Dinge nebenan durchaus nervig sein können, sind sie nicht unbedingt verboten.

Worüber dürfen sich Nachbarn beschweren?

Bei diesen Punkten müssen Nachbarn Rücksicht aufeinander nehmen:

  • Lärm
  • Hundelärm
  • Verunreinigungen durch Katzen
  • Bäume und Sträucher
  • Zäune
  • Rauch
  • Lichtquellen

Wie laut darf ich fernsehen, Sex haben und Musik spielen?

Hier ist etwas Vorsicht geboten. Denn nicht nur während Ruhezeiten, sondern auch tagsüber darf kein störender Lärm in ungebührlicher Weise erregt werden. Während der üblichen Ruhezeiten (insbesondere in den Nachtstunden und an Sonn- und Feiertagen) wird jedoch ein strengerer Maßstab angelegt - das gilt für Musik, Fernseher, Gäste, Sex und Co. Es bedarf aber immer einer individuellen Prüfung, ob eine angezeigte Lärmerregung tatsächlich störend ist. Diese Prüfung wird in der Regel vor Ort von der Polizei durchgeführt.

Entgegen einer weit verbreiteten Meinung gibt es allerdings keine gesetzlich festgelegte Ruhezeit im Sinne einer "absoluten Nachtruhe" zwischen 22 und 6 Uhr. Auch in diesem Zeitraum ist fernsehen, Sex und Musik erlaubt. Im Einzelfall muss geprüft werden, ob ungebührlicher Lärm vorliegt.

Darf mein Hund bellen?

Hundelärm muss vom Nachbarn grundsätzlich geduldet werden, außer das Jaulen ist konstant. Erreicht das Bellen ein "ungebührliches" Maß, handelt es sich um eine Verwaltungsübertretung und bei den Sicherheitsbehörden kann eine Anzeige erstattet werden.

Darf meine Katze frei herumlaufen?

Es besteht kein Verbot, die Katze frei laufen zu lassen. Ein Anspruch darauf, dass der Nachbar es unterlässt, die Katze frei laufen zu lassen, besteht grundsätzlich nicht. Daher entscheiden die Gerichte in der Regel katzenfreundlich.

Darf ich am Balkon rauchen und grillen?

Auch Rauch und Gerüche vom Nachbargrundstück müssen bis zu einem gewissen Ausmaß geduldet werden. Grundsätzlich ist das Rauchen und Grillen auf dem Balkon, im Hof und im Garten erlaubt. Je nach Mietvertrag kann es jedoch Einschränkungen geben, wann oder wie oft gegrillt werden darf.

Was darf ich im Hausflur abstellen?

In der Hausordnung finden Sie die Regelungen zur Pflege des Treppenhauses. Häufig liest man dort, dass das Abstellen von Gegenständen untersagt ist, unter anderem aus Gründen des Brandschutzes. Doch solange Sie niemanden behindern, dürfen Sie alles, was notwendig ist, im Flur abstellen.

Grundsätzlich gilt: Damit das Nachbarschaftsverhältnis harmonisch bleibt, sollten Sie es nicht übertreiben, denn dann fühlt sich auch niemand gestört. Sie sollten dabei aber unbedingt die Nacht- und Ruhezeiten einhalten.

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