Grillsaison

Grillen am Balkon: Was ist erlaubt und was nicht?

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Kaum wird es wieder wärmer, ist die Verlockung groß, den Grill am Balkon oder auf der Terrasse anzuheizen. Doch wer Fleisch, Gemüse und Co. grillen möchte, sollte sich unbedingt im Vorhinein erkundigen, was erlaubt ist und worauf man achten soll. 

Neben der Frage nach dem richtigen Grill, stellt sich für Mieter:innen die Frage, ob das Grillen auf dem Balkon überhaupt erlaubt ist. Wir haben alle wichtigen Informationen im Überblick, damit Sie bedenkenlos den Grill anfeuern und Ihr köstliches Grillgut genießen können.

Ist Grillen auf dem Balkon erlaubt?

Grundsätzlich ist das Grillen auf dem Balkon, im Hof und im Garten erlaubt. Je nach Bundesland oder Mietvertrag kann es jedoch Einschränkungen geben, wann oder wie oft man grillen darf. Wichtig ist, dass Sie dabei Rücksicht auf Ihre Nachbarn nehmen sowie Rauch- und Lärmbelästigung vermeiden.

Das Stockwerk ist entscheidend

Grillen am Balkon: Was ist erlaubt und was nicht?
© Getty Images
× Grillen am Balkon: Was ist erlaubt und was nicht?

Beim Grillen macht es tatsächlich einen großen Unterschied, in welchem Stockwerk sich Ihre Wohnung befindet. Wenn Sie über eine Dachgeschosswohnung verfügen, ist das Grillen am Balkon grundsätzlich kein Problem, da der Rauch in der Regel nach oben zieht und somit die Geruchsbelästigung deutlich geringer ist. Bewohner:innen niedriger Stockwerke sollten jedoch auf ihre Nachbarn Rücksicht nehmen, da diese den intensiven Geruch als störend empfinden könnten. Es ist ratsam, vorab eine Absprache mit Nachbarn und Hausverwaltung zu halten, um mögliche Konflikte zu vermeiden.

Elektro-, Gas- oder Holzkohlegrill?

Bislang ist es gesetzlich nicht festgeschrieben, ob nur bestimmte Griller verwendet werden dürfen oder nicht. Jedoch bringen Holzkohlegrills eine deutlich höhere Geruchs- und Rauchbelästigung mit sich. Im Zweifel sollten Sie sich also am besten für einen Elektrogriller am Balkon entscheiden, auch weil keine direkte Brandgefahr besteht.

Wird das Grillverbot oder die Grilleinschränkung im Mietvertrag nicht beachtet, droht im schlimmsten Fall eine Kündigung. Bei einer Grillfeier müssen zudem die Ruhezeiten zwischen 22 Uhr und 6 Uhr eingehalten werden.

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