Der Hooligan erschlug im Alk- und Blutrausch den Freund der Mutter.
Wegen des Mordes am Verlobten seiner Mutter ist am Donnerstag ein 21-Jähriger am Wiener Landesgericht zu zwölf Jahren Jugendhaft verurteilt worden. Marcus H. soll dem wesentlich jüngeren Freund seiner 54-jährigen Mutter bei einem Streit mit einer Axt den Kopf eingeschlagen haben. Nachdem die beiden zwölf Stunden gezecht hatten, war es zu einer Rangelei gekommen, die eskalierte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
"Horror-Film"
Die Geschworenen unter Vorsitz von Norbert Gerstberger stimmten mit 8:0 für die vorsätzliche Tötung. "Das war wie in einem Horror-Film", sagte Gerstberger. Der Verteidiger verzichtete auf Rechtsmittel, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Marcus H. wird in den Jugendstrafvollzug nach Gerasdorf eingeliefert.
Ständiger Streit
Immer wieder war es in der Wohnung der Mutter in Penzing zu heftigen Reibereien und Handgreiflichkeiten zwischen dem 34 Jahre alten Martin L. und dem 21-Jährigen gekommen. Die beiden waren stark dem Alkohol zugetan, mehrmals musste die Polizei ausrücken, weil sich Nachbarn über die lauthalsen Auseinandersetzungen beschwerten. "Die blieben sich nichts schuldig", sagte die Staatsanwältin.
Am Tag vor der Tat am 9. Februar begann der Angeklagte gemeinsam mit seinem Bruder und Martin L. bereits am frühen Nachmittag ein Trinkgelage. Mehrmals suchte das Trio Lokalitäten auf, um den Bierdurst zu stillen. Zwischendurch kauften sie in mehreren Supermärkten alkoholische Getränke. "Wir haben nur gesoffen, Bier, Doppler, Vodka und Schnaps", berichtete der Bruder als Zeuge vor Gericht.
Alkohol
Am Abend kehrten der 21-Jährige und Martin L. in die Wohnung der Mutter zurück. Dort sei es mehrfach zu Rangeleien gekommen, die durch den Konsum von Bier unterbrochen wurden, schilderte der Angeklagte.
Kochkünste
Eigentlich wollte die 54-Jährige mit ihrem Lebensgefährten den siebenten Jahrestag ihrer Beziehung feiern, doch er beschwerte sich über die Kochkünste seiner Freundin. Zuerst verfütterte er die Nudelsuppe mit den Worten "Willst du mich vergiften" an die Hunde, als dann der 34-Jährige einen Teller mit Linsen in Richtung der 54-Jährigen warf, ging der 21-Jährige dazwischen.
Gegen 3.00 Uhr eskalierte die Situation. Marcus H. behauptete vor Gericht, dass der 34-Jährige mit einem Springmesser auf ihn losgegangen sei, zudem sei er vom Freund der Mutter gewürgt worden. Als Martin L. auf ihm gesessen sei und ihn festgehalten habe, habe er nach einer Axt gegriffen, die in der Nähe lag.
Brutalität
Zwölf bis 15 Mal hat der Angeklagte laut medizinischem Gutachten auf sein Opfer eingeschlagen. Mit dem ersten Schlag brach er ihm serienweise die Rippen, die sich teilweise in die Lunge bohrten. Die weiteren Schläge gingen laut Staatsanwältin mit "derartiger Wucht und Brutalität" gegen seinen Kopf. Dabei schlug er dem 34-Jährigen sowohl mit der stumpfen als auch mit der scharfen Seite der Axt die linke Schädelhälfte ein und riss ihm das Ohr ab, sodass der Gehörgang freigelegt wurde.
"Ich habe meine Hände gesehen, alles war voller Blut", schilderte der Angeklagte die Sekunden nach der Tat. Seine Mutter, die nach einem dumpfen Geräusch von der Küche ins Wohnzimmer kam, schreckte zurück. "Mutti, ich hab einen Blödsinn gemacht", sagte der 21-Jährige. Wie der Gerichtsmediziner schilderte, war das Zimmer "mit Blut überströmt".
Blutverschmiert ging er zu einer nahe gelegenen Tankstelle und wusch sich Hände und Gesicht. Einem Freund sagte er: "Ich hab den Martin umgebracht." Der Freund nahm ihn mit nach Hause, doch als er die Polizei beim Tatort stehen sah, redete er dem 21-Jährigen ins Gewissen: "Es ist besser, du stellst dich." Gegen 6.00 Uhr ließ sich Marcus H. festnehmen.
Alkohol
"Ich gebe zu, ich bin mit 16 Jahren Alkoholiker geworden", sagte der Beschuldigte. Sechs Stunden nach dem Mord hatte der junge Mann noch einen Wert von 1,77 Promille, sein Opfer sogar 3,43 Promille. "Der Alkohol öffnet Tür und Tor für bestimmte Charakterzüge", sagte die psychiatrische Sachverständige. Marcus H. wuchs unter tristen Verhältnissen auf, musste mehrfach ins Heim. Die Schule besuchte er nur sporadisch, laut seinem Anwalt kann er weder lesen noch schreiben.