Die Jugendlichen wurden wegen sexuellen Missbrauchs rechtskräftig verurteilt.
Schüler haben in Vorarlberg offenbar eine 13-jährige Mitschülerin sexuell missbraucht, ein weiteres Mädchen hat die Übergriffe gefilmt. Wie am Donnerstag publik wurde, sind die beiden Schüler und die Schülerin bereits im vergangenen Jahr rechtskräftig verurteilt worden. Das Opfer hat nun in einem Zivilprozess die Republik verklagt, berichtete die "Neue Vorarlberger Tageszeitung".
Der mehrmalige sexuelle Missbrauch der damals 13-Jährigen soll sich im November und Dezember 2013 in einer Mittelschule im Vorarlberger Unterland ereignet haben. Die beiden Schüler wurden jeweils zu einer Geldstrafe von 1.400 Euro (350 Tagessätze zu vier Euro) und zur Zahlung von 5.000 Euro Schmerzensgeld verurteilt, und zwar wegen sexuellen Missbrauchs einer Unmündigen und wegen der Anstiftung zur pornografischen Darstellung Minderjähriger. Sie hatten nämlich auch veranlasst, dass eine 14-Jährige ihre Taten per Video aufzeichnet. Dafür erhielt das Mädchen eine teilbedingte Geldstrafe in Höhe von 560 Euro (140 Tagessätze zu vier Euro), von denen sie 270 Euro tatsächlich bezahlen musste. Laut der Tageszeitung ergingen die Urteile in dem Strafverfahren am 31. Mai des Vorjahres.
Opfer fordert Schadenersatz
Öffentlich wurde der Fall nun, weil das heute 16 Jahre alte Opfer in einem Zivilprozess 26.600 Euro Schadenersatz von der Republik Österreich sowie die Haftung für allfällige Spät- und Dauerschäden fordert. Der Vorwurf der Klägerin und ihrer Anwälte lautet: Die Lehrer an der Mittelschule hätten ihre Aufsichtspflicht verletzt und hätten früher eingreifen müssen, damit hätten die sexuellen Übergriffe verhindert werden können. Die Rechtsvertreterin der Republik sieht die Aufsichtspflicht nicht verletzt, außerdem seien die Ansprüche verjährt.
Nach Angaben ihres Anwalts ist die 16-Jährige traumatisiert und befindet sich in therapeutischer Behandlung. Zum Zeitpunkt der Übergriffe sei sie Integrationsschülerin mit pädagogischem Förderbedarf gewesen, nach den Vorfällen habe die Jugendliche die Schule verlassen und verfüge über keinen Schulabschluss.