Ein Hauptschüler stand wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung vor Gericht.
Mit einer Diversion und nicht rechtskräftigen Freisprüchen endete am Donnerstag ein fortgesetzter Prozess am Landesgericht Salzburg gegen einen 14-jährigen Schüler. Der Bub hatte im vergangenen Sommersemester in einer Hauptschule mehrere Mitschüler geschlagen und bedroht sowie 25 Thujen einer privaten Gartenhecke angezündet. Der Schüler muss nun den Schaden wiedergutmachen und eine Bewährungshilfe absolvieren.
Diversion mit zwei Jahren Probezeit
Auf körperliche Übergriffe bei 14-Jährigen solle möglichst schnell reagiert werden, "nicht aber unbedingt mit einer strafrechtlichen Verurteilung", sagte Einzelrichterin Bettina Maxones-Kurkowski.
Die Diversion mit einer Probezeit von zwei Jahren wurde wegen einer fahrlässigen Körperverletzung eines Schülers ausgesprochen, dem der 14-Jährige einen Faustschlag verpasst hatte, und wegen der Sachbeschädigung.
Für die zerstörte Hecke muss er einen Teilschadensersatz von 500 Euro zahlen. Freigesprochen wurde er von dem Vergehen der Körperverletzung und gefährlichen Drohung in jeweils zwei Fällen.
Provokation als Auslöser
Er sei von seinen Mitschülern provoziert worden, rechtfertigte sich der Teenager am ersten Prozesstag am 14. Oktober. Er wurde von der Hauptschule in der Stadt Salzburg suspendiert und schließlich entlassen. Der 14-Jährige lebt nun in einer Wohngemeinschaft einer sozialen Einrichtung und besucht eine Schule auf dem Land. Während der Probezeit darf er nicht straffällig werden, sonst blüht ihm eine Verurteilung.