Wien

2. Prozess: Lebenslang für Doppelmord

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Der Freispruch im ersten Doppelmord-Prozess war nur ein "Irrtum".

Mit 7:1 Stimme haben die Geschworenen am Donnerstagabend im Wiener Straflandesgericht den 47-jährigen Andreas B. wegen Doppelmordes schuldig gesprochen und gemeinsam mit den Berufsrichtern zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Dem nicht rechtskräftigen Urteil zufolge hat der 16-fach Vorbestrafte gemeinsam mit dem bereits im vergangenen April zur Höchststrafe verurteilten Martin Sch. die 88 Jahre alte Stephanie V. in räuberischer Absicht in ihrer Wohnung in Wien-Meidling überfallen und diese sowie ihre zufällig anwesende Heimhelferin Halina H. (54) mit 14 bzw. 19 Messerstichen zu Tode gebracht.

Zusätzlich wurde Andreas B. auf Antrag des Staatsanwalts vom Wahlrecht zum Nationalrat ausgeschlossen. Er muss den Hinterbliebenen der beiden Frauen auch ein Trauerschmerzensgeld bezahlen. Verteidiger Marcus Januschke legte gegen das Urteil umgehend Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ein.

"Bestialische Tat"
Richter Ulrich Nachtlberger machte in der Urteilsbegründung deutlich, dass in diesem Fall keine andere Sanktion als die gesetzlich vorgesehene Höchststrafe infrage gekommen sei. Der Vorsitzende verwies auf die 16 Vorstrafen von Andreas B. und die Umstände des inkriminierten Verbrechens. Es handle sich um "eine bestialische Tat, die bei der Strafzumessung keinen Spielraum mehr lässt", sagte Nachtlberger.

Andreas B. nahm die Entscheidung gefasst und ohne sichtliche emotionale Bewegung zur Kenntnis. Seine unter den Zuhörern anwesende Lebensgefährtin brach bei der Urteilsverkündung in Tränen aus und stürmte aus dem Verhandlungssaal.

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