Prozess in Feldkirch

32-Jähriger wegen Wiederbetätigung verurteilt

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Bedingte Haftstrafe von zwölf Monaten sowie unbedingte Geldstrafe.

Wegen Wiederbetätigung ist ein 32-jähriger Deutscher am Freitag am Landesgericht Feldkirch zu einer bedingten Haftstrafe von zwölf Monaten sowie einer unbedingten Geldstrafe in Höhe von 1.440 Euro verurteilt worden. Der Mann hat über Jahre hinweg gegen das Verbotsgesetz verstoßen - aus Unbedachtheit, wie er vor Gericht beteuerte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Viele einzelne Verstöße

Aus manchen seiner Besitztümer und aus seinem Verhalten ließ sich leicht auf die Gesinnung des Deutschen schließen. Der 32-Jährige trug einschlägige Pullover sowie Tätowierungen und zeigte auf Internetplattformen die Reichskriegsflagge und SS-Runenzeichen - so hatte er auch ein Foto von Adolf Hitler als Profilbild eingespeichert. Zudem besaß der Deutsche ein Messer mit der Aufschrift "Blut und Ehre", eine Armbinde und weitere Utensilien, die seine Haltung dokumentierten. Aufgeflogen war der Angeklagte, weil er im Internet eine Handyhülle mit Hakenkreuz bestellt hatte - angeblich, um sie einem Freund zum Geburtstag zu schenken.

Im Prozess begründete der 32-Jährige vieles mit Unüberlegtheit und pochte auf seine Privatsphäre. Am Ende mussten die Geschworenen im Prozess um Wiederbetätigung und Verbotsgesetz elf Fragen beantworten. Nicht zur Gänze einstimmig, doch zumindest überwiegend sahen sie in dem Verhalten des 32-Jährigen einen Verstoß gegen das Verbotsgesetz. Das teilweise Geständnis und der Umstand, dass der Mann bisher unbescholten war, wirkten sich mildernd aus. Erschwerend waren der lange Tatzeitraum und dass viele einzelne Verstöße zusammenkamen.

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