Ekel-Prozess

Albtraum der U6: 14 Opfer mit Fäkalien beworfen

Jenem 30 Jahre alten Rumänen, der bei den U-Bahn-Stationen der U6 zwölf Frauen und zwei Männer mit Fäkalien beworfen haben soll, wurde der Prozess gemacht.

Wien. "Es stimmt, ich bin hundertprozentig schuldig", hat am Donnerstag der 30-Jährige am Wiener Landesgericht gestanden, im vergangenen Frühjahr vorwiegend junge Frauen mit Bechern beworfen zu haben, in denen sich Fäkalien befanden. Zwölf Frauen und zwei Männer waren als Betroffene von der Anklage umfasst, die sich auf einen Tatzeitraum von Ende April bis Mitte Juni 2025 bezog. Der Staatsanwalt sprach von "abstoßenden Angriffen". Einige Betroffene seien "schwer traumatisiert".
 

Prozess gegen Fäkalien-Werfer.

Prozess gegen Fäkalien-Werfer.

© oe24/fuhrich

Eine junge Frau wurde unweit der U-Bahn-Station Gumpendorfer Straße "mit einem Becher beschossen und auf der Schulter getroffen. Ich habe dann wahrgenommen, dass es eine unangenehme Flüssigkeit war", wie sie einem Schöffensenat schilderte. Sie sei umgehend nach Hause gegangen: "Ich habe nicht gewusst, wie ich da einkaufen gehen soll." Daheim habe sie dann "einen kleinen Nervenzusammenbruch bekommen. Wer macht so was?"

Ein Chemie-Student stand in einer Garnitur der U6, als vom Bahnsteig ein Becher in seine Richtung geflogen kam, nachdem sich in der Station Währinger Straße die Türen geöffnet hatten. Spritzer mit "irgendetwas Braunhaltigem" hätten ihn getroffen, berichtete er: "Ich habe nicht gewusst, wie ich das einordnen soll." Zunächst habe er "an einen Streich gedacht". Als er jedoch aus den Medien mitbekam, dass das kein Einzelfall war, sei er zur Polizei gegangen.

"Es hat bestialisch gestunken"

Ein 22-Jähriger wurde an der U-Bahn-Station Westbahnhof mit einem Becher mit ekelerregendem Inhalt beworfen und "direkt auf der Sonnenbrille getroffen", wie der junge Mann zu Protokoll gab. "Ohne Sonnenbrille hätte es die Augen getroffen", betonte er im Grauen Haus. Und weiter: "Es hat bestialisch gestunken. Der Geruch war beißend."

Die Anklage legte dem 30-Jährigen versuchte schwere Körperverletzung, Körperverletzung, Nötigung, gefährliche Drohung und Sachbeschädigung zur Last. Zudem wurde nach § 21 Absatz 2 Strafgesetzbuch (StGB) seine Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum beantragt. Einem psychiatrischen Gutachten zufolge weist der Mann eine kombinierte Persönlichkeitsstörung auf, die ihn gefährlich macht. Im Fall einer Verurteilung wären ohne haftbegleitende therapeutische Maßnahmen zeitnahe Straftaten mit schweren Folgen - etwa Körperverletzungen - zu befürchten, warnte die psychiatrische Sachverständige Sigrun Rossmanith.

Der Angeklagte hat bereits zwei einschlägige Vorstrafen am Kerbholz. Zuletzt wurde er am Wiener Landesgericht wegen eines tätlichen Angriffs auf einen Security-Mitarbeiter verurteilt, den er mit einer Flasche mit Urin attackiert hatte. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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