Nach Urteil zu lebenslang

Arsen-Witwe kommt in Esti-Knast

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Bogumila W. kommt nach Schwarzau. Doch dann will sie in polnische Haft.

So viele Fragen der Prozess um die mutmaßlich doppelte Giftmörderin Bogumila W. (52) trotz Schuldspruchs zu lebenslanger Haft offengelassen hat, so sicher steht fest: Die Verteidigung der polnischen Pflegerin wird Anfang kommender Woche gegen die 6:2-Entscheidung der Geschworenen in Berufung gehen. Und die Abgeurteilte wird zumindest vorübergehend Bekanntschaft mit Doppelmörderin Estibaliz C. (34) machen. Die beiden werden Zellennachbarinnen im Frauenknast Schwarzau. Auch das Urteil für die „Eislady“, die zwei ihrer Männer ermordet und einbetoniert haben soll, ist noch nicht rechtskräftig. Die beiden so ungleichen Frauen werden deshalb (noch) eine gewisse Vorzugsbehandlung in ihren 10-Quadratmeter-Doppelzellen erhalten.

Pflegerin möchte
 in polnische Haft
Bogumila W. soll zwei ihrer Schützlinge über Wochen mit Arsen vergiftet haben, um an deren Vermögen zu gelangen. Bewiesen wurde dies nicht, doch die Indizien überzeugten die Mehrheit der Geschworenen. Ein Übriges leistete vor allem der Vortrag von Gerichtsmediziner Christian Reiter, dessen Belastungseifer erstaunliches Ausmaß annahm.

Zweiter Tag im Prozess gegen Arsen-Witwe

Die erstinstanzlich verurteilte Polin, für die nach wie vor die Unschuldsvermutung gilt, wird im Falle einer höchstrichterlichen Bestätigung versuchen, in ihre Heimat verlegt zu werden. Dort leben ihr Ehemann und ihr Sohn.

Strafe könnte noch
reduziert werden
Es könnte eine Chance für die Pflegerin, die bis zum Schluss ihre Unschuld beteuerte, sein. Polnische Gerichte würden die Strafzumessung noch einmal überprüfen. Es kommt nicht selten vor, dass in diesen Fällen die Dauer der Haftstrafe reduziert wird.

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Prozess gegen Arsen-Witwe