Gemeinden dürfen ab sofort nicht mehr private Firmen mit Radarmessungen beauftragen. Das ergab ein Erlass der Datenschutzkommission.
Ein Autofahrer aus der Steiermark hatte Beschwerde erhoben, weil er Ende 2007 von einer privaten Firma beim Schnellfahren erwischt worden ist - die hat im Auftrag einer Gemeinde die Daten des Autofahrers an die BH weitergeleitet. Die Datenschutzkommission hat der Berufung des Autofahrers, der seine Persönlichkeitsrechte verletzt gesehen hat, Recht gegeben.
Die Kommission gab daraufhin einen Erlass heraus, und dieser bedeutet das vorläufige Aus für private "Radarsheriffs" in ganz Österreich. Die Gemeinden wurden bereits von der Verkehrsrechtsabteilung des Landes darüber informiert, dass sie die Verträge mit den privaten Anbietern beenden und die Radarboxen ausschalten müssen.
Ärger bei Gemeinden
Die Gemeinden sind verärgert, weil sie
an den Radarstrafen verdient haben - andererseits aber auch, weil sie um die
Sicherheit ihrer Bürger fürchten. Gerade jetzt, kurz vor Schulbeginn,
müssten neuralgische Stellen verstärkt überwacht werden, sagt der Präsident
des sozialdemokratischen Gemeindevertreterverbandes, Rupert Dworak. Und erst
kürzlich griff die neue Überwachungsstrategie: Die Zahl der ertappten
Temposünder ist in den letzten Monaten um 65 % gestiegen - lesen
Sie hier mehr dazu.
Zu wenig Polizisten
Jetzt wird der Ruf nach stärkerer Kontrolle
durch Polizisten laut. Von denen gibt es aber ohnehin zu wenig. Bei der
Polizei war man über die Radarsheriffs glücklich, weil das die
Verkehrssicherheit erhöhte und man gar nicht überall selbst kontrollieren
konnte, so Robert Mannsberger, stellvertretender Leiter des Strafamtes:
Ausnahme-Gemeinden
Allein in Niederösterreich, wo private Firmen
heuer bereits 76.000 Raser gemessen haben, sind 40 Gemeinden betroffen.
Einige Gemeinden sind von dem Erlass ausgenommen. Einerseits, weil sie wie
Krems und Waidhofen an der Ybbs bezirksbehördliche Kompetenzen haben - oder
weil sie wie Baden, Neunkirchen und Amstetten sogenannte Gemeindewachkörper
installiert haben, also Beamte, die dauerhaft Kompetenzen der
Verkehrspolizei übernommen haben.