Sie soll zwei Mal versucht haben den Landwirten zu töten.
In Korneuburg steht heute, Mittwoch, Bernadette H. erneut vor Gericht. Die ehemalige Konditorin wurde 2024 wegen zweifachen Mordversuchs an ihrem einstigen Lebensgefährten zu 20 Jahre Haft verurteilt und in ein forensisch-therapeutisches Zentrum untergebracht. Die Schuldsprüche wegen Mordversuchs sind rechtskräftig, vom Obersten Gerichtshof (OGH) aufgehoben wurden aber Verurteilungen wegen Verleumdungen. Nun wird erneut über Strafhöhe und Unterbringung entschieden.
Im Kern ging es in dem mehrtägigen und bis 13. November 2024 laufenden Schwurprozess um drei Bereiche, die beiden Mordversuche und eine fingierte Messerattacke. Zunächst soll die Beschuldigte bei einer privaten Party am 8. Juli 2022 ihrem damaligen Partner Methanol und psilocybinhaltige Pilze (Magic Mushrooms) in einem "Spezialgetränk" verabreicht haben. Der 43-Jährige wurde fast blind und erlitt eine Methanolvergiftung.
Zu einem weiteren Mordversuch soll es in der Nacht auf den 3. November 2022 gekommen sein. Nach dem Verzehr von Muffins und Tabletten - verabreicht wurden ihm auf diese Weise größere Mengen der Medikamente Rohypnol und Sirdalud - wurde der 43-Jährige mit Schnittverletzungen am Unterarm ins Krankenhaus gebracht.
Geld soll Motiv gewesen sein
Die Angeklagte hatte im Zusammenhang mit dem Vorfall einen Suizidversuch infolge des von ihr zuvor verkündeten Beziehungs-Aus ins Treffen geführt. Tatsächlich soll sie selbst dem Mann die Wunden zugefügt haben, so der Vorwurf. Das Opfer überlebte abermals nur knapp. Als Motiv galt, dass die Beschuldigte im Testament ihres Lebensgefährten vorübergehend als Alleinerbin eingesetzt war und bei seinem Tod ein Vermögen von rund drei Millionen Euro erhalten hätte.
Erhebungen gegen die 33-Jährige nahmen später ihren Lauf. Mitte Mai 2023 war die Beschuldigte dann mit Bauchverletzungen ins Krankenhaus eingeliefert worden und hatte von einer Messerattacke ihres nunmehrigen Ex-Partners berichtet. Belastet wurde dieser u.a. auch durch Spuren, die von seiner ehemaligen Lebensgefährtin gelegt und präpariert worden waren.
Der Mann wurde festgenommen und kam in U-Haft. Ein Ermittlungsverfahren wegen versuchten Mordes wurde in der Folge aber eingestellt. Laut einem Gutachten hätte der 43-Jährige aufgrund seiner massiv beeinträchtigten Sehleistung nicht entsprechend agieren können. Umfangreiche Ermittlungen ergaben, dass die 33-Jährige den Mordversuch an ihr fingiert haben soll, sich Bauchstiche sowie weitere Verletzungen selbst zugefügt haben dürfte. Die Frau wurde schließlich am 14. Juli 2023 festgenommen.
Mordversuche wurden vehement bestritten
Von der Beschuldigten wurden die beiden Mordversuche im Geschworenenverfahren dezidiert bestritten. Zu Vorwürfen der falschen Beweisaussage und der Verleumdung - die 33-Jährige soll auch ihre Tochter sowie Bekannte zu unrichtigen Behauptungen angestiftet haben - bekannte sich die Niederösterreicherin in weiten Teilen schuldig.
In Bezug auf drei Bestimmungen zur Verleumdung hob der OGH das Urteil infolge einer Nichtigkeitsbeschwerde auf, wie auch die "Kronen Zeitung" berichtete. Über die Höhe der Strafe und die Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum entscheiden die Geschworenen am Mittwoch erneut.