Die 17- und 19-Jährigen zeigten sich reumütig, erhielten aber dennoch unbedingte Haftstrafen.
Zwei Teenager sind heute, Montag, am Landesgericht Salzburg zu jeweils sieben Jahre Haft wegen versuchten Mordes und versuchten schweren Raubes an einem Taxifahrer verurteilt worden. Der ältere der beiden, ein damals 18-Jähriger, würgte den 61-jährigen Chauffeur am 27. Oktober 2009 mit einer Hundekette, während der 17-Jährige 16 Mal mit einem Küchenmesser auf ihn einstach. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Verteidigung und die Staatsanwaltschaft gaben keine Erklärung ab.
Teenager hatten Hunger
Die zwei Jugendlichen legten zwar ein
Tatsachengeständnis ab, bestritten aber den Tötungsvorsatz. Sie hatten das
Taxi vom Hauptbahnhof zum Salzachsee nach Liefering beordert. Dort wollten
sie die Geldbörse des Taxlers rauben, um sich eine Jause zu kaufen, weil sie
Hunger hatten.
Der Plan sei gewesen, dass sein Mandant die Kette nimmt und der andere das Geld, erklärte der Verteidiger des älteren Beschuldigten, Kurt Jelinek. Der 18-Jährige hätte den Chauffeur zwar verletzen, aber nicht töten wollen. Dazu hätte er ihn fünf Minuten würgen müssen, bis der Tod eintritt. Doch der Mann sei nicht bewusstlos geworden. Der Verteidiger des Zweitangeklagten meinte, die Situation sei völlig aus dem Ruder gelaufen. Sein Mandant hätte die Stiche aber nicht gezielt gesetzt.
"Heftige Gewalteinwirkung"
Die acht Geschworenen gingen
hingegen von einer Tötungsabsicht aus. Staatsanwältin Karin Sperling
berichtete, der Ältere des Duos habe beim Taxler so kräftig mit der Kette
zugezogen, dass noch Tage später Hämatome an seinen Händen sichtbar gewesen
seien. Und der Jüngere habe mit dem Messer, das eine Klingenlänge von 15
Zentimeter aufwies, mit "heftiger Gewalteinwirkung" auf in den Kopf, Hals
und Bauch des Taxifahrers gestochen.
"Der Darm wurde geöffnet, ein Stich hat die Halsschlagader nur knapp verfehlt." Dem Chauffeur war es noch gelungen, mit dem Fuß einen akustischen Alarmknopf zu drücken und das Duo in die Flucht zu schlagen. Eine Polizeistreife leistete dem lebensgefährlich Verletzten Erste Hilfe. Zeitweise spüre er noch Schmerzen, die von den vernarbten Stichwunden herrührten, schilderte der Taxifahrer Josef F. am ersten Verhandlungstag am 30. April im Zeugenstand.
Entwicklungsstörung bei Tätern
Der neuropsychiatrische
Gerichtssachverständige Ernst Griebnitz attestierte eine Entwicklungsstörung
bei den Jugendlichen und hielt sie daher nur für eingeschränkt
zurechnungsfähig. Diesen Umstand wertete der vorsitzende Richter Peter
Hattinger als strafmildernd, ebenso die bisherige Unbescholtenheit der
Angeklagten und das Geständnis.
"Erschwerend ist, dass zwei Verbrechen zusammengekommen sind", sagte Hattinger. Er sprach dem Opfer ein Teilschmerzensgeld von 3.600 Euro zu. Die Öffentlichkeit war von der Verhandlung zum Schutz der persönlichen Lebensumstände der Beschuldigten großteils ausgeschlossen.