Mordprozess in Leoben

Bekannten ermordet & Leiche mit Beton übergossen

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Steirer soll Bekannten erstochen haben, Freund half ihm bei Beseitigung der Leiche.

Im Landesgericht Leoben sind am Mittwoch zwei Männer vor einem Geschworenengericht (Vorsitz: Roman Weiß) gestanden: Ein Steirer soll einen Bekannten ermordet und dann zusammen mit dem Kärntner die Leiche vergraben haben. Als der Tote nach einiger Zeit wieder sichtbar wurde, übergossen die beiden ihn mit Beton. Dann gingen sie mit der Kreditkarte des Opfers in ein Bordell.

Daniel G. (30) lernte 2004 einen Mann kennen, zu dem er schon bald so etwas wie "eine familiäre Beziehung" hatte, beschrieb es die Staatsanwältin. Er überschrieb G. sogar ein Haus in Wien. Als es zu Streitereien kam, wollte er die Übertragung rückgängig machen und traf sich aus diesem Grund im April 2015 mit dem Angeklagten. Was dann geschah, ließ sich bisher nicht genau klären. Laut Anklage hatte das spätere Opfer ein Messer in der Hand und ging damit auf G. zu. Dieser wehrte den Angreifer ab, nahm ihm das Messer weg und stieß es ihm zweimal in den Hals. Der Mann erlag seinen Verletzungen.

"Ein Scheiß passiert"

Die Verteidigerin von Daniel G. beschrieb einen anderen Hergang: Ihr Mandant habe den Angreifer nur abgewehrt, dieser sei zu Boden gefallen. Weil er so aufgebracht und in einer Ausnahmesituation war, hätte G. dem Opfer noch zweimal in den Hals gestochen. Der Gerichtsgutachter hatte keine Todesursache feststellen können, der Privatgutachter der Verteidigung war der Meinung, der Tod sei durch eine massive Blutung am Hinterkopf - vermutlich durch den Sturz - eingetreten.

Nach der Tat rief G. jedenfalls seinen Freund Philipp R. (31) an, der ihm helfen sollte, die Leiche zu beseitigen. Dem Kärntner erzählte er, es sei "ein Scheiß passiert". Dann sprach er von einem Unfall, was der andere auch glaubte. "Ich wollte die Polizei rufen, aber er hat gesagt, dann ist alles weg, was wir uns aufgebaut haben", schilderte der Angeklagte. Also luden die beiden die Leiche ins Auto, fuhren zu einem Baumarkt, besorgten Blumenerde und vergruben den Toten am Truppenübungsplatz "Seetaler Alpe".

Leiche mit Beton übergossen

Anschließend "wollten sie sich betäuben, um die Sache zu vergessen", war die Verteidigerin überzeugt. Sie besuchten mit der Kreditkarte des Verstorbenen mehrere Lokale und tranken reichlich Alkohol: "Er hat Champagner bestellt und Tabledance bezahlt", beschrieb der Zweitangeklagte die "Betäubung".

Als das Duo zwei Wochen später nach der Leiche sah, lag diese fast zur Gänze frei. Also fuhr man erneut in den Baumarkt, holte Beton und übergoss den Toten.

Philipp G. zeigte sich im Großen und Ganzen geständig, Daniel G. wollte von Mord nichts wissen, die weiteren Anklagepunkte - Störung der Totenruhe, Betrug, Unterschriftenfälschung - gab er zu.

"Da war nichts mehr, bewusstlos, tot, kein Leben"

Dem Erstangeklagten wird Mord vorgeworfen, doch er will seinen Bekannten "nur geschupft" haben, weil dieser mit dem Messer auf ihn losgegangen sei. Dann schlug das Opfer am Boden auf und "da war nichts mehr, bewusstlos, tot, kein Leben". In einem Anfall von Zorn und Verzweiflung nahm der 30-Jährige das Messer und stach zwei Mal zu, erzählte er bei seiner Befragung.

"Mir war schlecht, ich war fertig, ich wollte ihn nur aus dem Wald wegbringen, aber ich habe die Kraft nicht besessen", schilderte Daniel G. seinen Zustand nach der Tat. Er beschrieb, wie sein Bekannter - der deutlich größer und wesentlich schwerer war - mit einem Messer in einem Wald im Bezirk Murtal auf ihn zugegangen war. "Er hat gedroht, er wird meiner Familie etwas tun." Dann will er ihn nur abgewehrt haben, wobei der andere stürzte. Das Messer stach sich das Opfer dabei nach Angaben des 30-Jährigen zunächst selbst in den Hals. Als der Mann auf dem Boden lag, hielt ihn G. für tot. "Haben Sie das überprüft, Puls gefühlt oder so?", fragte Richter Roman Weiß. "Nein", gestand der Angeklagte. Er sei so voller "Verzweiflung und Zorn" gewesen, dass er das Messer aus dem Körper des Mannes gezogen und ihm noch zwei Stiche im Hals-Nackenbereich zugefügt habe.

Diese Verletzung konnte auch der Gerichtsmediziner feststellen, doch ob das die Todesursache war, konnte der Sachverständige nicht sagen. Nach der Tat rief G. jedenfalls Phillip R. an und bat ihn um Hilfe, das Messer erwähnte er nicht, von diesem erfuhr der andere erst durch die Polizei. "Das wäre doch das erste, was ich meinen Freund erzählen würde, das rechtfertigt ja Ihren Stoß. Warum haben Sie nichts davon gesagt?", fragte der Richter. "Ich habe keine Ahnung", antwortete der Beschuldigte.

Am Nachmittag sollten noch Zeugen gehört werden, eine Fortsetzung der Verhandlung und ein Urteil waren für Donnerstag geplant.

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