Zwei Anwälte wollen zahlreiche Verordnungen bekämpfen.
Wien. Bis zu 150 Mal schellt das Telefon am Tag in der Kanzlei von Anwalt Florian Höllwarth nur zum Thema „Corona“. Auf der Website covid-beschwerde.at haben sich binnen zwei Wochen schon 4.000 Unterstützer bei ihm und Anwaltskollegen Alexander Scheer gemeldet. Jeder Unterstützer zahlt 60 Euro für den Gang der Anwälte vor den Verfassungsgerichtshof (VfGH).
"Getestet oder ungetestet müsste zählen"
Prüfung. Die Anwälte erklären gegenüber ÖSTERREICH: „Die unterschiedliche Behandlung von Geimpften und Ungeimpften ist sachlich nicht gerechtfertigt.“ Das sei ja kein Nachweis, ob jemand infektiös ist. Diesen erbringe nur ein Test. „Getestet oder ungetestet müsste eigentlich zählen.“
Ärger. Höllwarth erzählt: „Was mich wahnsinnig ärgert, ist diese Ankündigungspolitik und die Stigmatisierung von Ungeimpften. Diese sind aus einer Vielzahl von persönlichen Gründen ungeimpft. Und jetzt sollen sie durch Maskentragen sichtbar gemacht werden.“
Persönlich. Geimpft oder nicht sei eine „höchstpersönliche Information“, auch sonst „wird der Datenschutz großgeschrieben“, so der Anwalt. Weil die Impfung eben nicht 100 % effektiv ist, sei die Ungleichbehandlung ein Fall für den VfGH.
PCR-Test-Dauer. Die erste Prüfung vor dem VfGH soll in wenigen Tagen den Wiener Landeshauptmann und dessen Verkürzung der Gültigkeit von PCR-Tests betreffen. Weitere Prüfungen gibt es, weil nur noch Geimpfte AprèsSki feiern oder sich an der Med Uni Innsbruck inskribieren dürfen.
Nachtgastro zufrieden. Der Sprecher der Nachtgastronomen, Stefan Ratzenberger, sagt zu ÖSTERREICH indes, er sei mit der 2-G-Regel für Bars zufrieden. „Wir wollten immer, dass auch Genesene Eintritt erhalten.“ Und: „Bald sind viele Ungeimpfte Genesene.“