Einem 42-jähriger Steirer wird vorgeworfen im Dezember 2007 eine Bank im Burgenland ausgeraubt zu haben. Das Gericht verurteilte ihn zu 6 Jahren Haft.
Ein 42-Jähriger soll im Dezember des Vorjahres eine Bank im Burgenland überfallen und dabei knapp 20.000 Euro erbeutet haben. Der Steirer stand am Montag in Eisenstadt vor Gericht. Er bestritt die Vorwürfe. Der Mann wurde zu sechs Jahren unbedingter Haft verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, kurz vor Weihnachten an einem Freitagnachmittag das Finanzinstitut mit einer Schreckschusspistole überfallen zu haben. Maskiert mit einer schwarzen Wollhaube drohte er der Angestellten, die sich alleine in der Filiale aufhielt, und forderte: "Alles Geld her, passiert nichts." Das Bargeld packte der Räuber in eine mitgebrachte Einkaufstasche. Bevor er das Gebäude verließ, befahl er der Frau noch, dass sie sich auf den Boden legen sollte. Danach flüchtete er.
Zeugen berichteten
Zeugen sagten vor Gericht aus, dass sie den
Wagen des Mannes in der Gemeinde beobachteten. Auch den Angeklagten selbst
sahen sie in der Nähe des Tatorts. Laut einer Auswertung seines
Mobiltelefons soll sich der Steirer auch in der unmittelbaren Umgebung
aufgehalten haben. Bei einer Hausdurchsuchung wurden die Mütze, eine kleine
Pistole sowie ein dunkelblauer Parka, den Zeugen beschrieben,
sichergestellt. Die Bankangestellte ließ sich in der Zwischenzeit in eine
andere Filiale versetzen.
Zweifel an der Schuld des Angeklagten
Der gelernte Installateur
wurde im Mai dieses Jahres festgenommen. Er stritt die ihm zur Last gelegten
Vorwürfe ab. Da er seit längerer Zeit arbeitslos war, sei er öfter im
Burgenland auf Jobsuche gewesen, auch in dieser Ortschaft. "Ich war das
einfach nicht", so der Mann vor Gericht. Auch der Verteidiger betonte, dass
"erhebliche Zweifel" an der Schuld des Angeklagten bestehen.
Das Geschworenengericht befand den Mann für schuldig. Mildernd sei die bisherige Unbescholtenheit des Angeklagten zu werten gewesen. Erschwernisgründe seien keine vorgelegen, begründete die vorsitzende Richterin Karin Knöchl das Urteil.