Der 69-Jährige wurde nach der Attacke zu drei Jahren Haft verurteilt.
Nach dem mutmaßlichen Angriff auf seine Frau mit einem Maurerfäustel im Februar stand der 69-jährige Ehemann zwei Tage in Eisenstadt vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft warf ihm Mordversuch vor, die Geschworenen verneinten jedoch die Tötungsabsicht. Am Donnerstag fiel das - nicht rechtskräftige - Urteil: Drei Jahre Haft für versuchte absichtlich schwere Körperverletzung.
Zu dem Zwischenfall war es in Zagersdorf (Bezirk Eisenstadt-Umgebung) gekommen. Der 69-Jährige soll im Garten des von beiden bewohnten Hauses mit einem 1,16 Kilogramm schweren Maurerfäustel von hinten auf den Kopf seiner Frau eingeschlagen haben. Die damals 45-Jährige, die dabei Rissquetschwunden erlitt, flüchtete hinaus auf die Straße, wo sie versuchte, vorbeikommende Autos zu stoppen. Ihr Mann lief ihr nach. Er wurde festgenommen und saß seither in Untersuchungshaft.
Was am Tattag geschah, schilderten der mutmaßliche Täter und das Opfer völlig konträr. Während die aus Ungarn stammende Ehefrau bei der Tatrekonstruktion erzählte, wie sie plötzlich von hinten einen Schlag und sofort darauf einen zweiten erhielt, sagte der Angeklagte vor Gericht aus, er habe aus dem Augenwinkel gesehen, wie seine Frau sich ihm mit dem Hammer in der Hand näherte und daraufhin versucht, ihn ihr zu entreißen.
Als seine Frau schließlich die Tötung seiner von ihm geliebten Katzen androhte, sei es für ihn gewesen, "wie wenn sie mich ins Herz stechen". Da habe er auf seine Ehefrau, die bereits am Boden lag, eingeschlagen, gab er zu Protokoll.
Die Hintergründe des Falles waren Gegenstand umfangreicher Erörterungen im Prozess. Staatsanwältin Verena Strnad schilderte zahlreiche Indizien, die auf ein geplantes Vorgehen des Angeklagten schließen ließen: So sei der Mann im Vorjahr mit einer Internet-Bekanntschaft eine Beziehung eingegangen, habe sich bereits mit der Frau aus Deutschland verlobt und mit ihr verabredet, dass sie im März dieses Jahres in Zagersdorf bei ihm einziehen könnte. Dazu sei auch schon ein Lkw für den Umzug angemietet gewesen. Außerdem habe er der Freundin sowie Bekannten gesagt, seine Frau sei bereits ausgezogen.
Auch ein im Garten gegrabenes Loch, in dem der 69-Jährige nach eigenen Angaben mit einer Tonne Regenwasser in den Boden versickern lassen wollte, erschien der Anklage verdächtig. Der Pensionist, ein gebürtiger Deutscher mit österreichischem Pass, der schon länger im Burgenland lebt, versuchte, die Vorwürfe zu entkräften: Zur Verlobung sei es nur gekommen, weil er verhindern wollte, dass es der ohnehin schwer depressiven Freundin noch schlechter gehe. Bei einem Österreich-Besuch hätte er ihr dann scheibchenweise die Wahrheit sagen wollen, erzählte der Mann dem Senat (Vorsitz: Karin Knöchl).
"Er hat auf keinen Fall versucht, seine Frau zu ermorden oder zu töten", wies sein Verteidiger Andreas Jeidler den Vorwurf der Anklage zurück und verwies auf den zumindest von einem Nachbargrundstück aus einzusehenden Tatort. Wer so eine Tat begehe, schlage auch mit Kraft zu und klopfe nicht mit einem 1,2 Kilo schweren Fäustel gegen die Stirn und den Nacken seines Opfers. "Ich schlug mit dem Hammer auf sie ein, aber nicht, um sie zu töten", hatte auch der 69-Jährige am ersten Prozesstag betont.
Die Geschworenen verwarfen schließlich mit 6:2 Stimmen das Vorliegen einer Tötungsabsicht und entschieden auf versuchte absichtlich schwere Körperverletzung. Der Angeklagte legte Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde ein. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.