Rechnungshof

Nationalpark Neusiedler See setzte RH-Empfehlungen nur teils um

Burgenland ist säumig bei Aufzeichnungen der Wasserentnahmen.

Das Land Burgenland und die Nationalparkgesellschaft Neusiedler See-Seewinkel haben Empfehlungen aus einem Rechnungshof-Bericht aus dem Jahr 2020 teilweise umgesetzt. Dies geht aus einem heute, Freitag, veröffentlichten Follow-up-Bericht hervor. Säumig sei das Land etwa noch bei der Vorschreibung der Messung der tatsächlichen Grundwasserentnahmen in der Region, zugesagt wurde die Erhaltung und Renaturierung der Salzlacken.

Konkret setzte das Land von den 13 überprüften  Empfehlungen aus dem Vorbericht fünf zur Gänze und zwei nur teilweise um. Fünf Empfehlungen setzte es nicht um und die Umsetzung einer sagte es zu. Die Nationalparkgesellschaft setzte von 14 überprüften Empfehlungen sieben zur Gänze um, zwei teilweise und fünf nicht. Die Überprüfung der Umsetzungen erfolgte vom RH im Frühjahr 2024.

Umgesetzt wurden vom Land beispielsweise die Zielvereinbarungen für den Nationalparkdirektor, die Erweiterung des Nationalparkgebiets sowie neue Fristen für die Erstellung und Vorlage der Rechnungsabschlüsse und Voranschläge. Teilweise umgesetzt wurde der Grundwasserbewirtschaftungsplan Seewinkel.

Wasserentnahmen werden nicht gemessen

Nicht umgesetzt hat das Land die Vorschreibung der Messung der tatsächlichen Grundwasserentnahmen, zügige Verfahren zur Wiederverleihung der Wasserrechte und die räumliche Zusammenführung der Nationalparkgesellschaft. Zugesagt wurde die Erhaltung und Renaturierung der Salzlacken.

Was die Entnahme von Wasser betrifft, empfahl der RH dem Land, die Einhaltung der Auflagen in den Wasserrechtsbescheiden nachvollziehbar und konsequent zu kontrollieren .Das Land hätte Mess-Vorrichtungen der tatsächlich entnommenen Mengen vorschreiben sollen. Das ist nicht geschehen.

Der Rechnungshof erneuert hier seine Kritik und empfiehlt insbesondere Wasseruhren, um feststellen zu können, ob die bewilligten Mengen auch eingehalten werden.  Empfohlen wurde weiters, auch im Rahmen der wasserrechtlichen Bewilligung von Grundwasserentnahmen Wasseruhren verpflichtend vorzuschreiben. Damit soll sichergestellt werden, ob bewilligte Mengen eingehalten werden.

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