Prozess in Oberösterreich

Corona-Kranke ging trotz Quarantäne spazieren - jetzt droht ihr Haft

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35-Jährige muss sich am Freitag wegen Vorwurfs vorsätzlicher Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten verantworten. 

Eine 35-Jährige kommt am Freitag in Ried im Innkreis vor den Strafrichter, weil sie trotz Corona-Erkrankung und verordneter Heimquarantäne spazieren gegangen sein soll. Wegen des Vorwurfs vorsätzlicher Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten wurde sie angeklagt. Ihr drohen bis zu drei Jahre Haft.
 
Am 6. April sei die Frau in einer Gemeinde im Bezirk Braunau nur eine, wie sie später offenbar zur Polizei sagte, "kleine Runde" gegangen. Dabei wurde sie von einer Einwohnerin gesehen, die wusste, dass die 35-Jährige an Covid-19 erkrankt war. Die Zeugin alarmierte die Polizei, Beamte machten die Spaziergängerin ausfindig. Diese zeigte sich geständig, meinte allerdings, nicht gewusst zu haben, dass sie etwas Verbotenes getan habe. Wegen ihrer Infektion war sie jedoch von der Behörde unter Quarantäne gestellt worden. Gleichzeitig soll sie bei der Einvernahme versichert haben, sie habe niemanden gefährden wollen. Es tue ihr alles sehr leid.
 

Prozess auch in Klagenfurt

Bereits am Mittwoch muss sich in Klagenfurt ebenfalls eine Frau wegen des selben Straftatbestands vor Gericht verantworten. Sie soll laut Anklage während ihrer Covid-19-Erkrankung und trotz mündlich verhängter Heimquarantäne ohne Maske in einen Klagenfurter Supermarkt gegangen sein. Im Supermarkt soll die Frau bei einer Mitarbeiterin des dortigen Postschalters eine Banküberweisung getätigt haben. Sie habe dadurch eine Handlung begangen, die geeignet war, die Gefahr der Verbreitung einer übertragbaren, anzeigepflichtigen Krankheit herbeizuführen.
 
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