Das Maßnahmenpaket zum Teuerungsausgleich hat den Bundesrat passiert.
Wien. Heute standen zahlreiche Gesetzesänderungen im Sozialbereich auf der Tagesordnung des Bundesrates. So wurde etwa ein Maßnahmenpaket zum Teuerungsausgleich für jene Personengruppen, die besonders von der Inflation betroffen sind mehrheitlich genehmigt, wie der Pressedienst der Parlamentsdirektion in einer Aussendung schreibt. Damit erhalten unter anderem MindstpensionistInnen, LangzeitbezieherInnen von Kranken- oder Rehabilitationsgeld, sowie EmpfängerInnen von Arbeitslosengeld weitere finanzielle Unterstützung.
Diese Personen bekommen jetzt 300-Euro-Bonus
Mehrheitliche Zustimmung der BundesrätInnen erhielten heute zahlreiche Maßnahmen zur Unterstützung von besonders von der Teuerung betroffenen Personengruppen. Darunter fallen jene Menschen, die Anspruch auf eine Ausgleichszulage (Mindestpension) haben sowie LangzeitbezieherInnen von Kranken- oder Rehabilitationsgeld und BezieherInnen einer Unterstützungsleistung bei lang andauernder Krankheit nach dem GSVG. Diese erhalten mit Ende April eine Einmalzahlung von 150 €. Auch Menschen, die im Jänner und Februar 2022 arbeitslos waren und mindestens 30 Tage Krankengeld bezogen haben, sind anspruchsberechtigt. Teil des Beschlusses ist zudem ein Honorar für GynäkologInnen, die Schwangeren eine Ausnahmebestätigung von der Impfpflicht ausstellen und Angleichung von Regelungen im BSVG und GSVG.
Auch BezieherInnen von Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Pensionsvorschuss oder Umschulungsgeld erhalten eine weitere, unpfändbare Zahlung von 150 €, die für März geplant ist. Sozialhilfe-bzw. Mindestsicherungshaushalten wird ein Teuerungsausgleich von 300 € zugesprochen und Studierende, die Studienbeihilfe oder ein Mobilitätsstipendium beziehen, werden mit einer Zahlung von 300 € unterstützt. Weiters werden die Mittel zur Unterstützung von Saisonbetrieben (Saison-Start-Hilfe) von 60 auf 90 Mio. € aufgestockt. Pensionierte BezieherInnen von Ergänzungszulagen bekommen ebenfalls - analog zu MindestpensionistInnen - einen Teuerungsausgleich von zweimal 150 €.
Saison-Start-Hilfe wird aufgestockt
Grünes Licht gab es auch für eine Aufstockung der Saison-Start-Hilfe, ein Honorar für GynäkologInnen, die Schwangeren eine Ausnahmebestätigung von der Impfpflicht ausstellen und Angleichungen von Regelungen im Bauern-Sozialversicherungsgesetz (BSVG) und im Gewerblichen Sozialversciherungsgesetz (GSVG). Weiters stimmte der Bundesrat einstimmig einer Verlängerung der Freistellung von ungeimpften Schwangeren in körpernahen Berufen bis Ende Juni und einer Verbesserung bei den kleinsten bäuerlichen Pensionen zu.