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Polizisten retteten Opfer (21)

Donauinselfest: Justiz lässt Sextäter laufen

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Eine 21-Jährige wurde von einem Afghanen attackiert und ins Gebüsch gezerrt.

Wieder zu einer ­versuchten Vergewaltigung durch einen Afghanen (18) kam es am Sonntagabend beim Donauinselfest. Eine 21-jährige Slowakin wurde schon beim Konzert von MC Yankoo im Publikumsbereich von mehreren Männern eingekreist, angetanzt und heftig an den Brüsten und zwischen den Beinen begrapscht. Die junge Frau – die mit Freundinnen unterwegs gewesen war, diese aber verloren hatte – flüchtete in Richtung Treppelweg, wurde aber von einem der Sextäter verfolgt, eingeholt und hinter ein Gebüsch gezerrt.

Angreifer behauptet: 
"Sie wollte Sex mit mir"

Zum Glück wurden zivile Polizisten der EGS, der Einsatzgruppe zur Bekämpfung der Straßenkriminalität, auf den Übergriff aufmerksam – der Afghane hatte dem Opfer bereits das T-Shirt heruntergerissen und war drauf und dran, die junge Frau zu vergewaltigen. Die Cops konnten das im letzten Moment verhindern und den Angreifer festnehmen.

Die Justiz ­reagierte mehr als fragwürdig: Der Journalstaatsanwalt sah nach einem Telefonat mit den Ermittlern keinen dringenden Tatverdacht (und keine Tatbegehungs- sowie Fluchtgefahr), da der Verdächtige bisher unbescholten, ein junger Erwachsener und aufrecht gemeldet ist. Nach einem schriftlichen Bericht könne der Afghane, der allerdings nicht geständig ist („Sie wollte Sex mit mir!“), immer noch in ­U-Haft genommen werden. Wenn er dann überhaupt noch in Wien ist.

Fall "Donaupark": U-Haft für zwei Afghanen

Schon am Donnerstag versuchte ein 25-jähriger Afghane, auf der Papstwiese im Donaupark eine junge Frau, die sich sonnte, zu vergewaltigen. Vier couragierte Passanten konnten den Mann vom Opfer herunterreißen und bis zum Eintreffen der Polizei festhalten. Noch am selben Abend wurde der Sextäter in die Justizanstalt Josefstadt gebracht. Vom Journalstaatsanwalt wurde wegen Tatbegehungs- und Fluchtgefahr die U-Haft beantragt, die vom Gericht schließlich auch genehmigt wurde. Bis zur 1. Haftprüfung am 10. Juli sitzt der Verdächtige auf jeden Fall hinter Gittern.

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