Bombendrohung gegen Casinos

Drei Jahre Haft für Erpresser

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Wollte 500.000 Euro "Entschädigung". 

Weil er im Juni dieses Jahres zwei telefonische Bombendrohungen gegen die Casinos Wien und Baden ausgestoßen und dabei jeweils 500.000 Euro verlangt hatte, ist ein 33-Jähriger am Montag am Wiener Straflandesgericht zu drei Jahren Haft verurteilt worden. "Das kann's ja nicht sein", reagierte der Angeklagte zunächst ungläubig auf das Urteil, um es nach Beratung mit seiner Anwältin doch noch anzunehmen. Die Strafe ist bereits rechtskräftig.

Der passionierte Glücksspieler, der neben den Casinos auch noch andere Möglichkeiten genutzt hatte, um sein Geld loszuwerden, hatte sich am 14. Juni im Casino Wien bereits wüst gebärdet. Grund für den Streit: Er hätte zehn Euro gesetzt, die Zahl kam, aber statt der 350 Euro plus Einsatz habe er nichts bekommen. Die Croupiers konnten sich an einen derartigen Vorfall allerdings nicht erinnern. In weiterer Folge bedrohte der 33-Jährige einen Manager mehrmals mit dem Umbringen. Schließlich wurde eine Sperre ausgesprochen.

Polizei

Doch auch abends beruhigte sich der Arbeitslose nicht. Bei mehreren Anrufen bedrohte er neuerlich den Manager, verlangte vom Casino in Wien und Baden jeweils 500.000 Euro, die zum Lugeck bzw. in die Schottengasse zu bringen wären. Da er sogar seinen eigenen Namen nannte, war es ein Leichtes, den 33-Jährigen auszuforschen.

Vor Richterin Anna Marchart leugnete der Angeklagte jegliche Drohung, die er bei der Polizei noch zugegeben hatte. "Ich entschuldige mich für den Anruf. Ich habe nicht geglaubt, dass die mich ernst nehmen." Allerdings wartete er an den angegebenen Orten auf die verlangten Geldsummen. Die Verteidigerin gab in ihrem Schlussplädoyer an, in der Sache wenig für ihren Mandanten vorbringen zu können. "Ich ersuche in Hinblick auf die intellektuelle Minderbegabung meines Mandanten um Nachsicht."

Für das Schöffengericht waren drei Jahre Haft wegen Nötigung, gefährlicher Drohung und schwerer Erpressung schuld- und tatangemessen. Von einem reumütigen Geständnis könne keine Rede sein. Nach Beratung mit seiner Rechtsvertreterin nahm der 33-Jährige das Urteil an, die Staatsanwältin erklärte Rechtsmittelverzicht.

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