In der Beschwerde geht es um die Beschränkungen in der Nachtgastronomie.
Wien. Die Wiener Anwälte Alexander Scheer und Florian Höllwarth brachten eine dritte Covid-Beschwerde beim VfGH ein, wie sie in einer Aussendung am Freitag bekanntgaben. Sie "vertreten die Rechtsansicht, dass eine Schlechterstellung einer auf Cov-2 negativ getesteten Person gegenüber einer geimpften Person – welche ein höheres Risiko für die Mitmenschen darstellt – wissenschaftlich und auf Fakten basierend nicht belegbar und somit gleichheitswidrig und als willkürlicher politischer Akt anzusehen ist."
Die Anwälte betonen: "Würden die Verordnungen auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse erlassen worden sein, dürften Geimpfte und Genesene keine Privilegien erhalten und wären zumindest getestete Ungeimpfte den Geimpften und Genesenen in den Rechten ihr Leben nahezu uneingeschränkt zu leben gleichgestellt."
Die bekämpfte Norm greife massiv in die Erwerbsfreiheit der Antragsteller ein, da es potentiellen Kunden untersagt werde, das Lokal zu betreten, wenn sie nicht geimpft oder genesen seien. Aufgrund der potentiell drohenden Strafe, die dem Betreiber eines der bekämpften Bestimmung unterliegenden Lokals, pro Fall drohe, seien die Antragsteller gezwungen, durch Überprüfung des Status der Gäste diese – eigentlich an die Gäste gerichtete – Norm umzusetzen.