Konkret ist die Einreise nach Österreich für alle Personen nur mehr mit einem gültigen 2-G-Nachweis möglich. Zusätzlich ist ein gültiger PCR-Test (72 Stunden) vorzuweisen.
Wien. Aufgrund der rasanten Ausbreitung der Omikron-Variante in Europa und der damit verbundenen Gefahr für die Pandemiebekämpfung in Österreich werden nun die Regelungen für die Einreise nach Österreich für alle Personen verschärft. Die Verschärfungen sollen dazu beitragen, dass die Ausbreitung der Omikron-Variante in Österreich verzögert wird. Die neuen Einreisebestimmungen treten bereits mit Montag, 20. Dezember in Kraft.
Verschärfte Einreiseregeln
Konkret ist die Einreise nach Österreich für alle Personen nur mehr mit einem gültigen 2-G-Nachweis möglich. Zusätzlich ist ein gültiger PCR-Test (72 Stunden) vorzuweisen, sofern noch keine Auffrischungsimpfung nachgewiesen werden kann. Kann ein zusätzlicher PCR-Tests oder die Auffrischungsimpfung nicht nachgewiesen werden, ist eine Einreise zwar möglich, jedoch ist nach der Einreise eine sofortige Heimquarantäne anzutreten. Diese ist erst beendet, wenn nach Einreise ein PCR-Test gemacht und ein negatives Ergebnis bestätigt wurde. In diesem Fall ist zudem eine Registrierung durch Pre-Travel-Clearance verpflichtend.
Ausgenommen von der Erfordernis eines 2-G-Nachweises sowie des zusätzlichen PCR-Tests bzw. der Auffrischungsimpfung sind Schwangere und Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können. Der Ausnahmegrund ist durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen. Eine weitere Ausnahme gilt für Personen im schulpflichtigen Alter, unabhängig von der Staatsbürgerschaft: Diese Personengruppe darf mit dem Ninja-Pass oder einem Äquivalent einreisen. Kinder unter 12 Jahren sind ebenso ausgenommen, müssen aber wie ihre erwachsene Begleitperson in Quarantäne bzw. sich registrieren.
"Diese verschärften Einreisebestimmungen bringen große Herausforderungen mit sich, vor allem für Personen, welche über die Weihnachtsfeiertage ins Ausland reisen. Sie sind jedoch gerade zum jetzigen Zeitpunkt notwendig, um einer Ausbreitung von Omikron in Österreich entgegenzuwirken", sagte Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein.
Für Pendler gilt 3G-Regel aufrecht
Auch Österreicher, EU- und EWR-Bürger und in Österreich wohnhafte Personen müssen bei der Einreise einen gültigen Impfnachweis oder das Attest einer Genesung vorlegen. Ansonsten muss eine zehntägige Quarantäne angetreten werden. Die Möglichkeit zum vorzeitigen Freitesten besteht ab dem fünften Tag. Auch in diesem Fall ist eine Registrierung via Pre-Travel-Clearance verpflichtend.
Für Pendlerinnen und Pendler gilt weitere eine Ausnahmeregelung. Hier bleibt die gewohnte 3G-Regel aufrecht.
Ergänzend zu den verschärften Einreisebestimmungen werden auch die Staaten Angola, Sambia, Malawi auf die Liste der Virusvariantengebiete ergänzt. Für Direktflüge aus diesen Staaten gilt ein Landeverbot auf allen österreichischen Flughäfen.