"ÖSTERREICH" siegt bei Prozess

Erstes Gerichtsurteil zu Strache-Trennung

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Die Berichterstattung über Straches Ehe-Krise und Trennung sei zulässig. Zu diesem Urteil kam das Landesgericht Wien.

Wien. Es ist ein medienrechtliches Sensationsurteil, das gestern im Wiener Landesgericht gefallen ist: Heinz-Christian Strache hatte die Tageszeitung ÖSTERREICH – vertreten durch Top-Anwalt Peter Zöchbauer – wegen der Berichterstattung über seine Ehekrise wegen Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs geklagt.

Der Richter entschied, dass die medienrechtlichen Anträge von Strache abgewiesen werden. Die Behauptung, dass das Ehepaar Strache getrennt lebe bzw. ­eine Ehe-Krise habe, ist laut dem Gericht also demnach zulässig.

Der Richter begründete das Urteil mit zwei Punkten:

  • Zum einen habe Strache sein Privatleben selbst immer an die Öffentlichkeit getragen. Somit sei die Bericht­erstattung auch rechtlich zulässig. Strache habe laut Gerichtsurteil also keinen Anspruch darauf, eine Verletzung seines höchstpersönlichen Lebensbereichs einzuklagen.

Richter sieht öffentliches Interesse an Trennung

  • Zum anderen seien die von ÖSTERREICH veröffentlichten Berichte in ihrem Tatsachenkern wahr: Die Strache-Trennung wurde vom Gericht also bestätigt – und an dieser bestehe laut dem Urteil öffentliches Interesse!

In der Urteilsbegründung verwies der Richter darauf, dass dieses öffentliche Interesse sich daraus ergebe, dass Philippa Strache als Nationalrätin eine Person öffentlichen Interesses sei. Außerdem sei die Trennung ein ­wesentlicher Grund dafür, dass Strache bei der Wien-Wahl antreten darf.

Das Urteil ist auch spannend, weil Strache betont hat, dass er die Berichterstattung über seine Trennung und die Veröffentlichung von Akten der Wahl­behörde zu seinem Antreten in Wien als Eingriff in seine Privatsphäre sehe.

Der Ex-FPÖ-Chef selbst blieb dem Prozess fern. Sein Anwalt verzichtete vorerst darauf, eine Rechtsmittelerklärung abzugeben. Er kann jetzt noch bis 3. September Berufung einlegen. Tut er das nicht, ist das Urteil rechtskräftig.

Zöchbauer: "Öffentliches Interesse wegen Wien-Wahl"

ÖSTERREICH: Worum ging es bei dem Prozess Strache gegen ÖSTERREICH?

Peter Zöchbauer: Es gab Berichte, in denen gemutmaßt wurde, dass Heinz-Christian Strache von seiner Frau Philippa getrennt sei. Das sah Strache als Verletzung seines höchstpersönlichen Lebensbereichs an und hat entsprechende Anträge beim Straflandesgericht Wien eingebracht.

ÖSTERREICH: Die der Richter aber ablehnte?

Zöchbauer: Die der Richter abgewiesen hat. Allerdings ist dieses Urteil nicht rechtskräftig. Strache kann noch Berufung anmelden.

ÖSTERREICH: Der Richter sah in dem ÖSTERREICH-Bericht keine Verletzung der Privatsphäre?

Zöchbauer: Grundsätzlich schon. Doch er hat die Anträge abgewiesen, weil Strache sein Privatleben zum Teil selbst an die Öffentlichkeit getragen hat und weil an der eingeklagten Formulierung aufgrund der Position von Frau Strache als Nationalrätin und des Antretens Straches bei der Wien-Wahl öffentliches Interesse besteht.

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