Die Eltern wollten den "Wirbelwind" auf diese Weise beruhigen.
Unter regem Medieninteresse ist am Freitag im Wiener Landesgericht der Prozess um den Tod der kleinen Leonie eröffnet worden. Das Mädchen war im Oktober 2014 wenige Wochen vor dem dritten Geburtstag mit schweren Verbrühungen ins SMZ Ost gekommen. Wie sich nach ihrem Ableben zeigte, das zwei Wochen später infolge eines Multiorganversagens eintrat, hatte der Vater sie mit heißem Wasser abgeduscht.
Disziplinierungsmaßnahmen
Der 28-Jährige - ein Call-Center-Angestellter - bekannte sich zum Verhandlungsauftakt ebenso "nicht schuldig im Sinne der Anklage" wie seine mitangeklagte ehemalige Lebensgefährtin. Die Staatsanwältin legte beiden das Quälen und Vernachlässigen Unmündiger zur Last. Der Mann soll Leonie schon seit längerem regelmäßig strafweise kalt abgeduscht haben, wenn diese nicht zu beruhigen war. Auch bei der letztlich zum Tod führenden Dusche handelte es sich laut Anklage um eine Disziplinierungsmaßnahme. Der 28-Jährige hatte in seiner polizeilichen Einvernahme wörtlich zu Protokoll gegeben, er habe das Mädchen "zur Bestrafung nach einem hysterischen Anfall" kalt abduschen wollen, "damit sie wieder zur Besinnung kommt". Durch ein Versagen des Einhandmischers soll heißes statt kaltem Wasser herausgeschossen sein.
nach 28 Stunden erst ins Spital gebracht
Der Rücken des Mädchens habe "ausgeschaut wie nach einem richtigen Sonnenbrand". Mutter und Vater erklärten übereinstimmend, sie hätten "nicht geglaubt, dass es so schlimm ist" und deshalb nicht unverzüglich ein Spital aufgesucht.
Der Vater besorgte stattdessen in einer Nachtapotheke ein kühlendes Spray, Desinfektionsmittel und Verbandszeug. Damit wurde Leonie vorerst versorgt.